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Querdenken- Gegner des Infektionsschutzgesetz kündigen Protest an

Veröffentlicht von PSM.Media

Wird das Infektionsschutzgesetz zur Corona-Diktatur?

Berlin- Am Mittwoch, den 18. November 2020, wird über das 3. Gesetz  „zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ final abgestimmt. Die Initiative Querdenken und Experten kritisieren die Neu­fas­sung und Erweiterung des Infektions­schutz­gesetzes.

Vor dem Reichstagsgebäude im Berliner Regierungsviertel ist erneut eine Protestdemonstration von Gegnern der Corona-Einschränkungen geplant. Laut mehreren Veröffentlichungen im Internet und einer Anmeldung bei der Polizei soll die Kundgebung am Mittwochvormittag 10:00 Uhr beginnen. An dem Tag wollen Bundestag und Bundesrat Änderungen am Infektionsschutzgesetz beschließen. Dabei geht es um Abstandsgebote, Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht, Schließungen von Geschäften und Verbote von Veranstaltungen jeglicher Art.

Diktatur?

“Vorab: dieses durch und durch rechtsstaatliche Dilemma wird auch das neue Infektionsschutzgesetz nach seiner Besprechung im Ausschuss (Montag, 16.11.) und im Bundestag sowie Bundesrat am 18.11.2020 nicht abschließend verändern können. Was dennoch eine gute Nachricht ist, denn kein Mensch bei Verstand würde entgegen der „Querdenken“-Panik das Versammlungsrecht so leichtfertig pauschal und über den Infektionsschutz einschränken.

Nicht zuletzt droht so oder so auch bei diesem Weg eine Auseinandersetzung vor dem Verfassungsgerichtshof in Karlsruhe, auch dies ein geübter Weg in einer Demokratie.

Um die Grundrechtseingriffe zu erreichen, die die „Querdenker“ befürchten, bräuchte es eine das Grundgesetz ändernde Mehrheit im Bundestag und einen Eingriff in die Verfassung Deutschlands statt eines neuen Infektionsschutzgesetzes. Abgesehen davon, dass dies also derzeitig nicht zur Debatte steht, ist diese Mehrheit ohne die Opposition gar nicht möglich.

Hinzu kommt: auch ein verändertes Infektionsschutzgesetz wird wohl wenig bis nichts an der Haltung eingefleischter Maßnahmengegner ändern, dass man dem Virus einfach freien Lauf lassen sollte, statt neben einem Impfstoff auf eine langsame Verbreitung zugunsten des Gesundheitssystem einzuwirken.

Kaum zu erwarten also, dass sie ihren darwinistischen Ansatz der natürlichen Auslese durch den Virus aufgeben, nur weil es ein neues Infektionsschutzgesetz gibt.

Was regelt also das neue Infektionsschutzgesetz?

Im Grunde werden durch die Einbringung des Paragrafen 28a vor allem alle Dinge genannt, die man als Abwehrmaßnahmen in den vergangenen neun Monaten beim Umgang mit einem nicht ad hoc tödlichen Virus kennengelernt hat.

Definiert werden also erstmals auf Bundesebene Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen, Abstandsgebote oder Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Genannt werden auch Untersagungen, Beschränkungen oder Schließungen von Geschäften und Veranstaltungen als Möglichkeiten der Gefahrenabwehr. Maßnahmen, die – sofern sie sinnvoll und begründet sind – schon bis heute von der Mehrheit mitgetragen werden. Hinzu kommen Regelungen, wie massenhafte Impfungen (nein, keine „Zwangsimpfungen“) zum Beispiel mit dem noch undefinierten Einsatz der Bundeswehr dafür in Gesundheitsämtern oder Krankenhäusern organisierbar wären oder dass das Robert-Koch-Institut mehr Geld erhalten soll.

Regelungen, die auch jetzt bereits und ganz ohne Gesetzesänderung von jenen abgelehnt werden, die sich ganz sicher sind, dass der Sars-Cov2-Virus oder kommende klima- oder umweltbedingt relativ neuen Viren einfach mit einem funktionierenden Immunsystem besiegt werden können.

Nach dem Beschluss am 18. November 2020 drohen dafür noch immer keine Haftstrafen oder Schlimmeres, sondern wohl die ersten Bußgelder. Es geht also genau genommen nicht um eine neue „Corona-Diktatur“, sondern um den Geldbeutel derer, denen es egal ist, wie sich gerade die Krankenhausbetten auf den Intensivstationen nun auch in Deutschland füllen. Oder glauben, dass man mit einem täglichen Sportprogramm einem Virus davonlaufen kann.

Oder um es mit den Worten der gesetzeinbringenden SPD und CDU zu sagen: „Die bisher maßgeblich auf Grundlage der §§ 28 ff., 32 IfSG getroffenen notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie führen teilweise zu erheblichen Eingriffen in grundrechtliche Freiheiten. Sie dienen zum Schutz der Bevölkerung vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und erfolgen in Umsetzung der Gewährleistung des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.“

Da war es wieder – dieses merkwürdig schlaue Grundgesetz. Hier also in Form des Artikel 2, Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes. Ein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, was eben jene bei Dritten mit Füßen treten, die sich dem „Querdenken“-Zirkus anschließen.

Und dafür am 18. November 2020 zu einem regelrechten „Sturm auf Berlin“ aufrufen, am 21. November als neuer „Schmalkaldischer Bund“ einschlägiger Rechtsradikaler erneut Leipzig heimsuchen wollen und dies unter Benutzung von Menschen, die sich das erste Mal damit befassen, wie Gesetzgebung funktioniert. Und, weil sie eine Diktatur befürchten, gezielt in die Irre geführt werden.”

 

https://www.presse.online/2020/11/18/querdenken-proteste-in-berlin-polizei-erwartet-mammutaufgabe/

 

L-IZ/PSM.Media, 17.11.2020, Foto: Berlin Demo 2020 © PSM.Media- Nachrichtenagentur