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Parteiverbot- AfD-Verbot – Nicht zu Ende gedacht

Veröffentlicht von PSM.Media

Die AfD verbieten? Das ist kein Politikersatz

Berlin- Die AfD ist nicht die NPD. Sie sitzt in Bundes- und Landtagen und kann auf eine stattliche Zahl an Wählern verweisen.

Der Versuch, sie über das Bundesverfassungsgericht aus dem Verkehr zu ziehen, sähe so aus, als wollte man sich einer unliebsamen Konkurrenz entledigen. Die Zahl der AfD-Nachfolgeorganisationen wäre im unwahrscheinlichen Fall ihres Verbots Legion. Zu Ende gedacht ist das Ganze also nicht.

Wahrscheinlich handelt es sich lediglich um den (gelungenen) Versuch, sich zum Wochenende ein bisschen Publicity zu verschaffen und sich als strammer AfD-Bekämpfer zu profilieren. Georg Maier sollte das Hätte-könnte-sollte-Palaver besser lassen, das der AfD jetzt schon mehr nutzt als schadet.

Die Folge eines Verbots könnte eine Radikalisierung sein. Die AfD muss weiter politisch bekämpft werden. Klar ist aber auch: Der liberale Staat ist bewaffnet.

Doch wer das Schwert des Parteiverbots zieht, muss zuvor gut überlegen, ob er sich selbst nicht größere Verletzungen zufügt. Ohnehin können Regierung, Parlament und Bundesrat nur den Antrag stellen – und sind zweimal kläglich damit gescheitert, die extreme, aber auch extrem kleine NPD auflösen zu lassen. Trotz immensem Aufwand scheitert das erste Verfahren an der V-Mann-Problematik, das zweite an der geringen Bedeutung der verfassungsfeindlichen Partei.

Die AfD ist sicher bedeutend genug. Das wirft aber ganz andere Fragen auf. Sie ist die größte Opposition im Bundestag und auch in den Landesparlamenten gut vertreten. Auch wenn die Karlsruher Richter sich nach einem langen Showdown davon überzeugen ließen, die AfD zu verbieten – was machen dann ihre Millionen Wähler? Ohne Zweifel schafft ein Verbot Klarheit. Es beglaubigt Verfassungswidrigkeit; das sollte Sympathisanten auch im bürgerlichen Lager beeindrucken. Ein Verbot ist aber kein Politikersatz.

Die Folge könnte eine weitere Polarisierung oder Radikalisierung sein, die sich mit dem Ende der ins sechzehnte Jahr gehenden Kanzlerschaft Merkels nicht einfach auflösen würde. Das spricht dafür, zunächst weiter die harte politische Auseinandersetzung mit der in der Wählergunst stagnierenden Partei zu suchen – und zugleich Grenzüberschreitungen deutlich zu ahnden. Auch der liberale Staat darf sich nicht alles bieten lassen. Er ist bewaffnet.

 

Straubinger Tagblatt, 22.11.2020, Foto: Systembild für Parteiverbot © IStock

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