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Berlin- Keine Sonntagsöffnungen am 6. und 20. Dezember 2020

Veröffentlicht von PSM.Media

Gibt es Verkaufsoffene Sonntage in der Adventszeit in Berlin?

Berlin- Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) setzt sich dafür ein, dass die Geschäfte an den Adventssonntagen – am 6. und 20. Dezember 2020 – geschlossen bleiben. Diese Forderung hat die Gewerkschaft jetzt dem Senat in einem Brief übermittelt. Per Allgemeinverfügung hatte ursprünglich die zuständige Senatsverwaltung für Arbeit festgesetzt, dass an den beiden Adventssonntagen Geschäfte öffnen dürfen. Begründet wurde diese Genehmigung mit den zahlreichen Weihnachtsmärkten und ihren zu erwartenden auswärtigen Besuchern in der Stadt. „Da inzwischen bereits viele Weihnachtsmärkte pandemiebedingt abgesagt worden sind, entfällt damit unserer Ansicht nach die Begründung für die Sonntagsöffnung“, schrieb die Stellvertretende Landesbezirksleiterin Susanne Feldkötter an den Regierenden Bürgermeister sowie an die Senatorinnen Pop, Kalayci und Breitenbach.

Im Bundesland Brandenburg sind inzwischen in allen großen Städten die Verordnungen zur Genehmigung von Sonntagsöffnungen im Advent zurückgenommen worden. „Dieses Vorgehen finden wir in der jetzigen Situation außerordentlich verantwortungsvoll. Zugleich befürchten wir allerdings auch, dass bei geöffneten Läden in Berlin die Einkaufssituation hier insoweit verschärft wird, als dass wir mit einem Zustrom von Kundinnen und Kunden aus Brandenburg zusätzlich zu den Sonntagsshoppern aus Berlin rechnen müssen. Das wiederum verschärft die Problematik, die mit der Pandemie einhergeht“, sagte Susanne Feldkötter.

Am 24. November 2020 hat zudem das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in dem Beschlussverfahren einstweilig entschieden, dass die Freigabe von Sonntagsöffnungen im Advent und Anfang Januar im § 11 Abs. 3 Coronaschutzverordnung NRW mit der Begründung einer Entzerrung von Kundenströmen voraussichtlich rechtswidrig ist, weshalb die Vorschrift dort einstweilig außer Vollzug gesetzt wurde.

„Auch wenn sich der Einzelhandel in Berlin zusätzliche Umsätze und damit eine Entlastung der in diesem Jahr besonders strapazierten Bilanzen erwartet, darf der erhoffte Profit von Handelsunternehmen keinesfalls höher angesiedelt sein als der Gesundheitsschutz von Beschäftigten und Kundinnen und Kunden“, ergänzt Erika Ritter, ver.di Fachbereichsleiterin Handel im ver.di-Landesbezirk Berlin-Brandenburg. Aus diesen Gründen fordert ver.di vom Senat, dass die Genehmigung zurückgenommen wird.

 

ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg, 26.11.2020, Foto: Einkaufen © IStock