Anwälte,Recht,Rechtsprechung,Berlin,Anwalt­schaft

Der Deutsche Anwalt­verein bezieht Stellung zur Rechts­politik

Veröffentlicht von PSM.Media

Corona-Schutz­maß­nahmen: Zeit der Legislative!

Berlin (DAV). Gesetze werden in Deutschland normalerweise von der Legislative, also vom Parlament, beschlossen. Das muss auch für Corona-Schutz­maß­nahmen gelten. Der Deutsche Anwalt­verein (DAV) fordert, dringend wieder zum demokra­tischen Gesetz­ge­bungs­prozess zurück­zu­kehren – und das Parlament entscheiden zu lassen. Die Zeit der Notver­ord­nungen ist nach Monaten der Pandemie so nicht mehr notwendig. Damit würden nicht nur die Regeln eher akzeptiert, sondern auch der Rechtsstaat.

Maßnahmen wie Kontakt­be­schrän­kungen, Masken­pflicht und Sperrstunden beschneiden die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. „In Zeiten der Pandemie kann es notwendig sein, vorüber­gehend die Grundrechte einzuschränken – die Regelungen müssen aber auf einer gesetz­lichen Grundlage stehen. Das bedeutet: Gewählte Volksver­treter müssen darüber entscheiden, und zwar auf Bundes- und Landesebene“, mahnt Rechts­an­wältin Dr. Sylvia Ruge, Hauptge­schäfts­führerin des DAV. „In einem demokra­tischen Rechtsstaat ist das Standard. Wir müssen jetzt wieder auf Kurs kommen“, fügt sie hinzu. Es reiche nicht aus, dass das Handeln nur auf einer Regelung im Infekti­ons­schutz­gesetz beruht. Es bedürfe auch einer besseren Ermäch­ti­gungs­grundlage.

Für den DAV gelte dies auch in den Bundes­ländern. In der Pandemie kommt dem Födera­lismus eine besondere Bedeutung zu: Die Länder reagieren auf die unterschiedliche Entwicklung mit eigenen Maßnahmen. „Was im Großen gilt, muss auch im Kleinen gelten: Auch in den Ländern müssen Corona-Schutz­maß­nahmen durch die Parlamente“, fordert die DAV-Hauptge­schäfts­führerin. Auch hier müssten die Ermäch­ti­gungs­grundlagen verbessert werden.

Dass die Zeit drängt, ist längst kein Argument mehr – trotz steigender Infekti­ons­zahlen. Die Politik hatte genügend Zeit, Erfahrung zu sammeln. Die Pandemie geht zudem nicht so schnell vorüber, wie viele gehofft haben. Dass die Exekutive per Verordnung regiert, darf keine Dauerlösung sein. „Wir müssen lernen, mit der Krankheit zu leben, auch politisch“, sagt Ruge vom DAV. Dazu gehöre, dass Regelungen trotz steigender Infekti­ons­zahlen auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden.

Dass seit Tagen darüber diskutiert wird, das Parlament wieder mehr zu involvieren, zeigt, wie stark die Debatten­kultur und der Rechtsstaat in Deutschland sind. Diese Dynamik gilt es zu nutzen. „Das Parlament muss seine Rechte auch einfordern“, sagt Ruge.

Als freier Verbund der Anwalt­schaft ist der DAV nicht nur Verteidiger der Bürgerinnen und Bürger, sondern auch des Rechts­staats. Anwältinnen und Anwälte stehen in engem Kontakt mit den Menschen, die die Gesetze betreffen. Und sie sind involviert, wenn Corona-Schutz­maß­nahmen gerichtlich überprüft werden. Ob die Maßnahmen überhaupt Wirkung zeigen, hängt außerdem davon ab, ob die Menschen sich daran halten. Die Akzeptanz dürfte deutlich höher sein, wenn die Einschrän­kungen vom Parlament kontrolliert werden. Damit steigt auch die Akzeptanz des Rechts­staats allgemein. Die Möglichkeit der gericht­lichen Überprüfung allein kann das nicht ersetzen. „Ein demokra­tischer Gesetz­ge­bungs­prozess ist kein Selbstzweck. Wenn Gesetze im Parlament diskutiert werden, ist die Wahrschein­lichkeit höher, dass sie später einer gericht­lichen Überprüfung standhalten“, sagt Ruge.

 

Deutsche Anwalt­verein (DAV), 26.11.2020, Foto: Rechts­politik © Kalhh