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Bundesrat stimmt Vereinfachung bei Kindergeldanträgen zu

Veröffentlicht von PSM.Media

Kindergeld wird um 15 Euro erhöht – Familien um 12 Milliarden entlastet

Höheres Kindergeld und höhere Freibeträge ab Januar

Berlin- Am 27. November 2020 hat der Bundesrat dem vom Bundestag auf Initiative der Bundesregierung beschlossenen Zweiten Familienentlastungsgesetz zugestimmt.

Kindergeld steigt um 15 Euro je Kind

Es erhöht das Kindergeld pro Kind ab 1. Januar 2021 um 15 Euro pro Monat – beträgt damit für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro pro Monat. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt entsprechend von 5.172 Euro um 288 Euro auf 5.460 Euro.

Anhebung der Freibeträge

Auch der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes wird um 288 Euro auf 2.928 Euro erhöht.

Außerdem stellt das Gesetz mit der Anhebung des Grundfreibetrags sicher, dass das Existenzminimum der Steuerpflichtigen ab dem Veranlagungszeitraum 2021 steuerfrei bleibt: 2021 steigt der Betrag auf 9.744 Euro, 2022 weiter auf 9.984 Euro.

Ausgleich der kalten Progression

Zum Ausgleich der so genannten kalten Progression passt der Bundestag zudem die Eckwerte des Einkommensteuertarifs an.

Weitere Maßnahmen

Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen nach dem Einkommenssteuergesetz wird ab 2021 ebenfalls angehoben. Darüber hinaus nimmt der Bundestagsbeschluss auf Basis der bisherigen Praxiserfahrungen Aktualisierungen zum automatisierten Kirchensteuereinbehalt bei Kapitalerträgen vor.

Hintergrund

Bei der Besteuerung von Familien muss ein Einkommensbetrag in Höhe des sächlichen Existenzminimums einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung der Kinder steuerfrei bleiben. Dies wird durch Freibeträge für Kinder oder durch Kindergeld sichergestellt. Die Bundesregierung legt alle zwei Jahre einen Bericht vor, aufgrund dessen der Gesetzgeber die Höhe des Existenzminimums einschätzen kann.

Unterzeichnung – Verkündung – Inkrafttreten

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und kann dann am 1. Januar 2021 und hinsichtlich der für 2022 vorgesehenen Änderungen ein Jahr später in Kraft treten.

Bundesrat stimmt Vereinfachung bei Kindergeldanträgen zu

In der Plenarsitzung am 27. November 2020 hat der Bundesrat den Weg für Verbesserungen bei Anträgen auf Familienleistungen freigemacht: Die Länderkammer hat einem Gesetz zur Digitalisierung entsprechender Verwaltungsverfahren zugestimmt.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. In Kraft treten wird es zu großen Teilen am Folgetag, im Übrigen am 1 Januar 2022.

Entlastung von Eltern

Das Gesetz schafft Rahmenbedingungen, um den Zugang zu wichtigen Familienleistungen zu vereinfachen. Dabei geht es zunächst vor allem um das Elterngeld, das Kindergeld und die Namensbestimmung. Ziel ist es, Eltern in der Phase rund um die Geburt eines Kindes von Bürokratie zu entlasten.

Digitalisierung der Verwaltung

Das Gesetz ermöglicht es, die wichtigsten Leistungen bei der Geburt eines Kindes zu bündeln, so dass die Daten nicht mehrfach eingegeben werden müssen und Behördengänge wegfallen. Auf Wunsch der Eltern können erforderliche Daten zwischen den Behörden übermittelt werden – zum Beispiel Einkommensnachweise für den Elterngeldantrag. So soll die Rentenversicherung im Auftrag der Elterngeldstellen die Entgeltdaten bei den Arbeitgebern abfragen können. Die Bürger können dabei selbst entscheiden, ob sie solche Angebote nutzen wollen.

Begleitende Entschließung

Die Länder weisen zudem mit einer Entschließung drauf hin dass die Änderung des Onlinezugangsgesetzes auf die Artikel 91c und 84 des Grundgesetzes zu stützen ist.

Plenarsitzung des Bundesrates am 27.11.2020

 

Bundesrat Berlin, 27.11.2020, Foto: Freude bei Kinder © StartupStock