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Querdenken 421 Demo in Bremen bleibt verboten

Veröffentlicht von PSM.Media

Bundesverfassungsgericht: Querdenken-Demo darf nicht stattfinden!

Bremen- Beim Bundesverfassungsgericht ist ein Eilantrag gegen das Verbot einer für diesen Sonnabend in Bremen geplanten Großdemonstration gegen die Corona-Politik eingegangen. Doch das Gericht folgt zwei vorangegangenen Beschlüssen des Bremer Verwaltungs- sowie Oberverwaltungsgerichtes.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Verbot einer für diesen Sonnabend in Bremen geplanten „Querdenker“-Demonstration gegen die Corona-Politik bestätigt. Das Gericht lehnte am Sonnabend einen Eilantrag der Veranstalter ab, wie ein Sprecher mitteilte. Damit folgte das Gericht zwei vorangegangenen Beschlüssen des Bremer Verwaltungs- sowie Oberverwaltungsgerichtes.

Die Vorinstanzen hatten ihre Entscheidungen unter anderem mit der hohen zu erwartenden Teilnehmerzahl und einer Gefährdung für die Öffentlichkeit begründet. Es gebe kein milderes Mittel als das Versammlungsverbot. Bei der Demonstration der Initiative „Querdenken 421“ unter dem Motto „Bundesweites Fest für Frieden und Freiheit“ waren bis zu 20 000 Teilnehmern auf der Bürgerweide am Hauptbahnhof und 10 000 auf dem Marktplatz erwartet worden.

„Querdenker“-Demo in Bremen: Wasserwerfer der Polizei stationiert

Die Polizei ist auf einen Großeinsatz vorbereitet. Sie hat angekündigt, ausgesprochene Verbote durchzusetzen. An verschiedenen Stellen in Bremen waren am Sonnabendvormittag Wasserwerfer der Polizei stationiert. Das Bremer Ordnungsamt untersagte am Freitag auch für Sonnabend angemeldete Ersatzkundgebungen der „Querdenker“ sowie jegliche Eil- und Spontanversammlungen.

Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) sagte: „Wenn man bedenkt, wie viele Menschen sich in ihren sozialen Kontakten aus Solidarität einschränken und die Abstands- und Hygieneregeln beachten, können wir auf gar keinen Fall dulden, dass diese Maskenverweigerer mit ihrem Verhalten bewusst die Gesundheit anderer gefährden.“ (dpa)

„Querdenker“-Demo: Polizei Bremen appelliert an die Bevölkerung

Die Polizei Bremen warnt vor der Teilnahme an verbotenen Demonstrationen. Da im Vorfeld zur Teilnahme an der verbotenen Versammlung aufgerufen wurde, ist die Polizei Bremen mit Unterstützung anderer Polizeien am Sonnabend im Stadtgebiet präsent, heißt es in einer Pressemitteilung. Die Beamten betonen, dass die Teilnahme an einer verbotenen Versammlung eine Ordnungswidrigkeit sei. Die Polizei wird Verstöße gegen das Versammlungsgesetz konsequent ahnden.

Das betrifft nicht nur die Organisatoren, auch gegen die Teilnehmer werden Anzeigen gefertigt und Platzverweise erteilt. „Bleiben Sie zu Hause! Sie sparen sich nicht nur eine Anzeige, die Fahrkarte oder das Benzingeld, sondern helfen auch bei der Eindämmung des Coronavirus“, appelliert die Polizei.

„Die Grundrechte von Menschen sind von essenzieller Bedeutung und dürfen auch in einer Pandemie niemals in irgendeiner Weise eingeschränkt werden“, begründeten die Veranstalter den Gang nach Karlsruhe. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte seinen Beschluss gegen die Demonstration damit gerechtfertigt, dass es kein milderes Mittel als das Versammlungsverbot gebe. „Es wäre nicht geeignet, dem Antragsteller ein Schutz- und Hygienekonzept aufzuerlegen, dessen Einhaltung letztlich nicht zu erwarten sei.“

Bei der Demonstration unter dem Motto „Bundesweites Fest für Frieden und Freiheit“ werden nach bisheriger Schätzung bis zu 20.000 Teilnehmer auf der Bürgerweide am Hauptbahnhof und 10 000 auf dem Marktplatz erwartet.

„Querdenker“ erwarten in Bremen insgesamt 30 000 Teilnehmer

Die „Querdenker“ planen eine Demo auf der Bürgerweide, zu der 20 000 Teilnehmer erwartet werden (13 bis 19 Uhr), sowie die Demo „Kinderlachen“ auf dem Marktplatz mit 10 000 Menschen (17 bis 21 Uhr). Ein Wechsel zwischen den Demos sei ausdrücklich beabsichtigt, hieß es. Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) sagte zu der Großveranstaltung, angesichts der Anstrengungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens sei es „hanebüchen und geradezu irre, was diese Leute unter Leugnung aller Fakten und Gefahren in Bremen planen“.

Das OVG sagte in seiner Entscheidung, die Versammlung sei mit „einer erheblichen Infektionsgefahr für die Versammlungsteilnehmer, Polizeibeamten und Passanten verbunden“. Dabei sei es unerheblich, dass eine Infektion mit dem Corona-Virus nicht immer mit dem Auftreten von Krankheitssymptomen verbunden sei. Es gebe auch kein milderes Mittel als das Versammlungsverbot. „Es wäre nicht geeignet, dem Antragsteller ein Schutz- oder Hygienekonzept aufzuerlegen, dessen Einhaltung letztlich nicht zu erwarten sei“, hieß es weiter. Das Gericht merkte weiter an, dass auf der Bürgerweide gar nicht genug Platz für 20 000 Menschen sei, um den Mindestabstand einzuhalten.

Das Ordnungsamt hat am Freitagnachmittag zudem jede weitere Versammlung von Corona-Gegnern untersagt. „Damit sind auch alle Spontan- und Eilversammlungen verboten“, teilte das Innenressort mit. Die zuvor angemeldeten Gegendemonstrationen sind jedoch weiterhin möglich, hieß es.

Sonnabend 7:00 Uhr- Beim Bundesverfassungsgericht ist ein Eilantrag gegen das Verbot einer für diesen Samstag in Bremen geplanten Großdemonstration gegen die Corona-Politik eingegangen. Das teilte ein Gerichtssprecher am Samstag mit. Die von der Initiative „Querdenken421“ angemeldete Demonstration war am Dienstag vom Ordnungsamt verboten worden. Die Entscheidung war danach vom Bremer Verwaltungsgericht sowie vom Oberverwaltungsgericht bestätigt worden. Der Beginn der Demonstration ist für 13:00 Uhr angesetzt. Die Polizei ist im Großeinsatz.

„Die Grundrechte von Menschen sind von essenzieller Bedeutung und dürfen auch in einer Pandemie niemals in irgendeiner Weise eingeschränkt werden“, begründeten die Veranstalter den Gang nach Karlsruhe. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte seinen Beschluss gegen die Demonstration damit gerechtfertigt, dass es kein milderes Mittel als das Versammlungsverbot gebe. „Es wäre nicht geeignet, dem Antragsteller ein Schutz- und Hygienekonzept aufzuerlegen, dessen Einhaltung letztlich nicht zu erwarten sei.“

Bei der Demonstration unter dem Motto „Bundesweites Fest für Frieden und Freiheit“ werden nach bisheriger Schätzung bis zu 20.000 Teilnehmer auf der Bürgerweide am Hauptbahnhof erwartet.

Querdenken haben in der Nacht zum Samstag eine Verfassungsbeschwerde wegen des Verbots einer Demonstration in Bremen eingelegt.

“In vielen Städten werden Demonstrationen gemäß des Wunsches der Kanzlerin (“weniger Querdenken”) verboten.

Das Argument ist immer das gleiche:

Querdenker halten sich nicht an Abstand und Maskenpflicht.

Wir haben jetzt argumentiert, dass das Demonstrationsrecht ein sehr hohes Verfassungsgut ist. Bürger können in Deutschland nur bei Wahlen und durch Demonstrationen als Souverän auftreten und ihrem Willen Stimme verleihen.

Das zu verbieten, ist der Versuch, dem Souverän die Stimme zu nehmen. Am schlimmsten hierbei sind SPD-regierte Städte und Länder.

Wir haben nun argumentiert, dass die Behauptung, auf Demonstrationen sei die Ansteckungsgefahr erhöht, weder wissenschaftlich belegt ist, noch durch Erfahrungen aus Hunderten von Demos seit April belegt werden könne.

Außerdem müsse man einen Vergleich herstellen mit der Gefahr, die von einer unerkannten ansteckenden Person ausgeht, wenn sie sich im normalen Alltagsleben bewegt zu der Gefahr, die dadurch entsteht, dass eine solche Person zu einer Demonstration geht.

Die Erhöhung der statistischen Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung auf einer Demonstration ist nämlich – folgt man nur den Zahlen und Aussagen des RKI – auch ohne Abstand und Masken gleich Null

Ordnen die Behörden zusätzlich Abstand und Maskenpflicht an – was zwar rechtswidrig wäre – kann keine Demonstration verboten werden, nur weil einige sich nicht daran halten. Denn wenn sich auch nur einige daran halten, wird das Risiko nur noch weiter gen Null tendieren.

Um eine Demonstration zu verbieten bedarf es einen Schadenseintritt “fast mit Gewissheit”. Das heißt es muss fast sicher jemand schwer erkranken aufgrund einer Versammlung.

Wird eine Demonstration von Querdenken verboten, gibt es also keinen Infektionsschutzgrund, sondern einen politischen.

Sollte das Bundesverfassungsgericht das Versammlungsverbot dennoch  aufrecht erhalten, verlassen wir endgültig den demokratischen Rechtsstaat in Deutschland.

Ein Land, in dem politisch Andersdenkende mundtot gemacht werden sollen ist per Definition weder eine Demokratie noch ein Rechtsstaat.”

 

dpa/psm/RA Ludwig, 05.12.2020, Foto: Querdenken Demo 2020 © PSM.Media- Nachrichtenagentur