Bayernpartei hat eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen die aktuelle nächtliche Ausgangssperre in Bayern eingereicht
München- Die Partei hält § 3 der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, der es verbietet, nach 21 Uhr die eigene Wohnung zu verlassen, für verfassungswidrig.
Der Parteivorsitzende Florian Weber begründet die Antragstellung damit, dass von dieser Maßnahme kein Schutz gegen die Übertragung des Corona-Virus zu erwarten sei. Insbesondere an Heiligabend störe die Ausgangssperre aber das familiäre Zusammensein und sei schikanös für die bayerischen Bürger.
Weber appelliert an die Vernunft der Menschen im Freistaat, sich verantwortungsbewusst zu verhalten und das Infektionsrisiko für sich und andere möglichst gering zu halten. “Zur Akzeptanz staatlicher Maßnahmen gehört es aber auch, dass diese vernünftig und verhältnismäßig sind und von den Bürger auch nachvollzogen werden können. Hieran fehlt es aber, wenn das Weihnachtsfest durch eine willkürliche Sperrstunde beschränkt wird”, so der Bezirksrat.
Um eine Klärung noch vor dem 24. Dezember zu erreichen, hat die Bayernpartei zugleich einen Eilantrag mit der Popularklage verbunden. Weber drückte seine Hoffnung aus, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zu einer maßvolleren und zielgerichteteren Bekämpfung der Corona-Krise führen werde.
Bayernpartei, 22.12.2020, Foto: Bayern lassen sich nicht alles gefallen © Klaus Hausmann