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Querdenker dürfen am 30. Dezember nicht in Berlin demonstrieren

Veröffentlicht von PSM.Media

Demonstration gegen Corona-Maßnahmen am 30. Dezember verboten

Berlin- Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung – Durchführung einer Versammlung untersagt.

Die “Querdenker” dürfen am 30. Dezember nicht gegen die Corona-Maßnahmen auf die Straßen in Berlin gehen. Als Grund wird die hohe Infektionsgefahr genannt. Die Veranstalter hatten 22.500 Teilnehmer angemeldet. »Eine sorgfältige Prüfung der Versammlungsbehörde hat ergeben, dass die Durchführung der Versammlung – insbesondere in der aktuell vorherrschenden Pandemiesituation – zu einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung führt« teilt die Polizei Berlin mit.

“Die öffentliche Sicherheit umfasst den Schutz zentraler Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre und Eigentum des Einzelnen sowie die Unversehrtheit der Rechtsordnung und die staatlichen Einrichtungen und Veranstaltungen.
Unter dem Begriff der öffentlichen Ordnung versteht man die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln, deren Befolgung nach der herrschenden sozialen und ethischen Anschauung als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens anzusehen ist (BVerfGE 69, 315, 352).

Die Versammlung wurde deshalb nach § 15 Abs. 1 Versammlungsgesetz verboten.”

Zu der Kundgebung auf der zentralen Straße des 17. Juni hatten die Veranstalter, die zur sogenannten Querdenker-Szene gehören, nach eigenen Angaben 22.500 Menschen erwartet. Ursprünglich hatten diese an Silvester protestieren wollen. Wegen des allgemeinen Versammlungsverbots in Berlin hatten die Organisatoren die Demonstration um einen Tag vorverlegt.

 

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Der Polizeipräsident in Berlin, 24.12.2020, Foto: Berlin Demo Querdenker 2020 © PSM.Media