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Überschüssiger COVID-19-Impfstoff darf nicht vermischt werden!

Veröffentlicht von PSM.Media

Wenn nach fünf Impfdosen in der Flasche noch eine weitere vollständige Dosis übrig bleibt, also mindestens 0,3 ml, darf diese auch verimpft werden

Berlin- Bei der Entnahme des COVID-19-Impfstoffs bleibt bei sorgfältigem Vorgehen etwas übrig. Könnte mit Tuberkulinspritzen mehr geimpft werden? Klar ist: Überschüssiger Impfstoff darf keinesfalls vermengt werden.

Mit den nun ausgelieferten Fläschchen des Corona-Impfstoffs Comirnaty (BNT162b2) von BioNTech und Pfizer könnten prinzipiell mehr Menschen geimpft werden, als auf dem Beipackzettel angegeben ist. Der Grund dafür ist, dass jedes Durchstechfläschchen mit „leichter Überfüllung“ ausgeliefert wird, wie das Bundesgesundheitsministerium am Montag gemeldet hat.

Das Ministerium weist aber eindrücklich darauf hin, dass „unter keinen Umständen“ überschüssiger Impfstoff aus mehreren Durchstechflaschen zu einer Dosis vermischt werden dürfe. Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums bestätigte damit Berichte von „Stuttgarter Zeitung“ und „Stuttgarter Nachrichten“.

Danach können aus einer Ampulle unter bestimmten Voraussetzungen auch sechs statt der vorgesehenen fünf Impfdosen entnommen werden können.

Laut der Ministeriumssprecherin enthalten alle Ampullen eine „leichte Überfüllung“, damit die vom Hersteller garantierte Menge sicher mit dem Impfbesteck entnommen werden könne. Bei sorgfältiger Vorgehensweise sei die Entnahme von sechs Dosen grundsätzlich möglich. Sichergestellt sein muss demnach aber immer, dass die vorgeschriebene Menge von jeweils 0,3 Milliliter Impfstoff gespritzt wird.

Mindestmenge 0,3 ml Impfstoff

Ein entsprechendes Papier mit diesen Informationen hat das Ministerium an die Bundesländer geschickt. Darin wird aber auch darauf hingewiesen, dass „unter keinen Umständen“ überschüssiger Impfstoff aus mehreren Durchstechflaschen zu einer Dosis vereint werden dürfe.

Die Durchstechflasche enthält laut EU-Zulassung bekanntlich fünf Impfdosen. Nach der Fachinformation wird der aufgetaute Impfstoff mit 1,8 ml 0,9%iger NaCl-Lösung verdünnt. Da für jede Impfdosis 0,3 ml entnommen werden müssen, würde allein schon dies rechnerisch sechs statt der genannten fünf Impfdosen pro Fläschchen ergeben.

Allerdings ergibt sich aus der Comirnaty-Fachinformation nicht die Menge an Lipid-Nanopartikeln je Durchstechflasche. Je Injektion sollen 30 μg davon enthalten sein; somit bleibt unklar, ob sechs Impfdosen genügend mRNA enthielten. Zudem geht allein die Entlüftung der Impfspritze immer mit einem kleinen Verlust einher. Dies könnte sich nur durch den Einsatz etwa von Tuberkulinspritzen mit 26G-Kanülen und einer 0,01-ml-Graduierung reduzieren lassen.

Laut Gesundheitsministerium werden bis Ende Januar deutschlandweit drei bis vier Millionen Impfdosen zur Verfügung stehen. Geimpft werden muss zweimal im Abstand von mindestens drei Wochen.

 

dpa/eb/psm, 29.12.2020, Foto: Systembild für: Rechtsprechung bei Impfstoffen © Henrikas Mackevicius