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Millionenbuße für Insiderhandel mit Gerry Weber Aktien

Veröffentlicht von PSM.Media

Modekonzern Gerry Weber ist nach dem vor Jahresfrist abgeschlossenen Insolvenzverfahren inzwischen zurück an der Börse

Halle- Wegen strafbaren Insiderhandels mit Aktien des Modekonzerns Gerry Weber (Halle/Westfalen) im Januar 2019 müssen vier Männer aus dem Raum Braunschweig hohe Geldbußen zahlen. Das berichtet das in Bielefeld erscheinende Westfalen-Blatt. Sie hatten nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Wissen um den seinerzeit bevorstehenden Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gewinnbringend eingesetzt. Gegen Zahlung von Geldauflagen zwischen zwei Millionen und 5000 Euro sollen die Strafverfahren eingestellt werden. Andernfalls drohen den Beschuldigten bis zu fünf Jahre Haft.

Der Haller Damenmodekonzern befand sich damals in schweren finanziellen Turbulenzen. Im Herbst 2018 hatte er ein Sanierungsgutachten in Auftrag gegeben, im November stundeten Banken ihre Forderungen bis Ende Januar 2019. Bis dahin sollte ein Finanzierungskonzept auf die Beine gestellt werden. Die Verhandlungen standen vor dem Scheitern – und diese Information sickerte offenbar zu den vier Männern (69/71/28/28) durch.

Die Finanzaufsicht Bafin ging den auffälligen Kursbewegungen im Vorfeld der am Mittag des 25. Januar verbreiteten Pflichtmitteilung des Konzerns zum Insolvenzantrag nach. Infolge der Nachricht war der Aktienkurs abgestürzt. Die Behörde erstattete schließlich Strafanzeige, die Staatsanwaltschaft Braunschweig übernahm den Fall. Im August 2019 folgten Hausdurchsuchungen. Dabei seien als Beweismittel vor allem Datenträger sichergestellt worden, erklärt Erster Staatsanwalt Christian Wolters. Deren Auswertung konkretisierte den Verdacht.

Die Staatsanwaltschaft wirft zwei Beschuldigten unter Nutzung ihres Insiderwissens den Verkauf zuvor gehaltener Aktien am 24. und 25. Januar 2019 zur Vermeidung von Kursverlusten vor. Konkret geht es um einen 69-jährigen Depotinhaber aus Braunschweig und seinen 71-jährigen Bevollmächtigten. Durch den frühzeitigen Verkauf sei ein Verlust von 1,2 Millionen Euro vermieden worden, erklärt Wolters. Neben der Abschöpfung dieses Vorteils muss der Depotinhaber rund 800.000 Euro Geldbuße zahlen. Der Bevollmächtigte soll 5000 Euro zahlen.

Die beiden anderen, jeweils 28 Jahre alten Männer hätten am 24. und 25. Januar Put-Optionsscheine auf Aktien des Modekonzerns gekauft – und so auf fallende Kurse gewettet. Die Papiere verkauften sie kurze Zeit später gewinnbringend. Einer der beiden soll neben dem Gewinn von 14.000 Euro weitere 16.000 Euro Buße zahlen, der andere den Erlös von 13.000 Euro.

Zahlen die vier Beschuldigten die von der Staatsanwaltschaft Braunschweig mit Zustimmung des Landgerichts verhängten Strafen bis Ende Mai, werden die Strafverfahren endgültig eingestellt und gelten die Männer weiterhin als nicht vorbestraft. Andernfalls drohen ihnen in Prozessen bis zu fünf Jahre Haft. Wie Wolters berichtet, sind erste Zahlungen der Beschuldigten aber bereits eingegangen. Während der auf die Vermögensvorteile durch den Insiderhandel entfallende Teil der Geldauflagen in die niedersächsische Landeskasse fließt, kommen die Geldbußen verschiedenen gemeinnützigen Einrichtungen zugute.

Der Modekonzern ist nach dem vor Jahresfrist abgeschlossenen Insolvenzverfahren inzwischen zurück an der Börse. Im November 2019 waren die Altaktionäre ohne Entschädigung ausgeschlossen worden und drei Finanzinvestoren als neue Eigentümer eingestiegen.

 

Westfalen-Blatt, 30.12.2020, Foto: Aktien an der Börse © Csaba Nagy