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Änderungen 2021- was Verbraucher erwartet

Veröffentlicht von PSM.Media

2021 stehen in Deutschland viele Änderungen an

Berlin- 2021 stehen in Deutschland viele Änderungen an: Betroffen sind neben Grundrente, Kindergeld und Kreditkarte auch Personalausweis, Mehrwertsteuer und Mindestlohn.

Kindergeld und Kinderfreibetrag

Ab Januar steigt das Kindergeld um 15 Euro. Eltern erhalten für das erste und zweite Kind monatlich 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 250 Euro im Monat.

Der steuerliche Kinderfreibetrag für zusammen veranlagte Eltern wird um 576 Euro auf insgesamt 5748 Euro angehoben. Mit Betreuungsfreibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 2640 Euro steigt der Freibetrag auf 8388 Euro.

Eltern müssen jetzt aber nicht den Taschenrechner zu Hilfe nehmen. Ob die Zahlung des Kindergeldes günstiger ist oder der Kinderfreibetrag, ermittelt das Finanzamt.

Besonders Eltern können sich freuen, denn das Kindergeld wird monatlich um 15 Euro aufgestockt. Damit erhalten Familien folgende Beiträge:

  • Für die ersten beiden Kinder: 219 Euro
  • Für das dritte Kind: 225 Euro
  • Für das vierte Kind: 250 Euro

Änderungen im kommenden Jahr: Ab 2021 Grundrente

Zum 1. Januar 2021 wird die Grundrente eingeführt. Rentner, die ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, sollen für ihre Lebensleistung von einer deutlich höheren Rente profitieren. Einen Anspruch auf die Grundrente haben diejenigen, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit aufweisen können, aber im Durchschnitt wenig verdient haben. Von der neuen Regelung dürften rund 1,3 Millionen Rentner profitieren.

Auch Hartz-Vier-Sätze steigen im kommenden Jahr monatlich um 14 Euro auf 446 Euro (Alleinstehende). Kinder erhalten ebenfalls einen höheren Satz:

  • Bedarfsgemeinschaft: 401 Euro
  • Kinder bis fünf Jahren: 283 Euro
  • Kinder von sechs bis 13 Jahren: 309 Euro
  • Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren: 373 Euro

Ab 2021: Neue Änderungen betreffen Mehrwertsteuer und Kreditkarte

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent gesenkt. Ab dem 01.01.2021 gelten dann wieder die alten Regelungen.

Für die Nutzung der Kreditkarte gibt es ebenfalls Neuerungen. Wer mit seiner Karte im Internet bezahlen möchte, muss die „Zahlung mit dem 3D-Secure-Verfahren frei­geben“. Dadurch soll verhindert werden, dass Dritte fremde Kreditkarten abrufen und ungehindert shoppen können. Ab 2021 reichen dann Kartennummer, Prüfnummer und Ablaufdatum nicht mehr aus.

Restschuldbefreiungsverfahren

Gerade viele Soloselbstständige hat die Krise von heute auf morgen arbeitslos gemacht. Auch die Kurzarbeit dürfte dazu beigetragen haben, dass viele Menschen ihren finanziellen Verpflichtungen dauerhaft nicht mehr nachkommen können. Menschen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind, will die Bundesregierung helfen, wieder auf die Beine zu kommen. Mit dem Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens wird die Dauer des Insolvenzverfahrens von sechs auf drei Jahre halbiert. Die Verkürzung gilt rückwirkend für alle Verfahren, die nach dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden. Jeder Schuldner soll eine zweite Chance erhalten, lautet die Devise der Regierung.

Änderungen 2021: Neue Regeln betreffen auch den Personalausweis

Die Kosten für einen neuen Personalausweis steigen – um 30 Prozent. Ab 24 Jahren kostet der Ausweis dann gut acht Euro mehr, also 37 Euro. Wer jünger als 24 Jahre ist, bezahlt weiterhin 22,80 Euro. Damit sollen aber im Gegenzug keine Extrakosten anfallen. Alle alten Personal­ausweise behalten ihre Gültig­keit bis zu ihrem Ablaufdatum. Eine weitere Neuerung: Ab dem 01.08.2021 werden zwei Fingerabdrücke auf dem Personalausweis* gespeichert.

Auch in Sachen Persönlichkeitsschutz gibt es Änderungen für das Jahr 2021. Ab Januar ist das heimliche Fotografieren unter den Rock, sogenanntes Upskirting, und ins Dekolleté strafbar. Das haben mit einer Petition mehr als 100.000 Menschen gefordert. Auch Gaffer, die beispielsweise Unfallopfer fotografieren, werden es im kommenden Jahr nicht leicht haben. Wer unbefugt von einer verstorbenen Person Fotos macht, begeht eine Straftat. Die Straftatbestände können bis zu zwei Jahren Haft oder eine Geldstrafe nach sich ziehen.

Diese Änderungen gibt es 2021 beim Online-Glücksspiel

Künftig werden einige Änderungen das Online-Glücksspiel betreffen. Spieler von Online-Casinos bewegten sich derzeit in einer rechtlichen Grauzone, so Stiftung Warentest. Das wird sich ab 2021 ändern, denn das Online-Glücksspiel wird legalisiert. Dafür benötigen Anbieter, auch aus dem Ausland, eine Lizenz. Insgesamt soll aber die Werbung für derartige Glücksspiele eingeschränkt werden.

Um gefährdete Spieler zu schützen, will eine neue zentrale Glücksspielbehörde der Länder eine Sperrdatei einrichten. Zudem dürfen Spieler nur noch 1000 Euro im Monat auf ihr Spielerkonto einzahlen, statt eigene Limits zu setzen.

Änderungen im Jahr 2021: Mindestlohn steigt

Wer bisher den gesetzlichen Mindestlohn von 9,35 Euro verdient hat, kann sich freuen. Zum neuen Jahr 2021 steigt dieser auf 9,50 Euro brutto pro Stunde. Anfang Juli wird es dann eine weitere Steigerung auf 9,60 Euro geben. In diesen Bereichen steigen ebenfalls die Mindestlöhne:

  • Elektrohandwerk: 12,40 Euro
  • Pflegebranche (ab 01.04.2021): 11,50 (Ost) und 11,80 (West)

Homeoffice

Den besonderen Arbeitsbedingungen in Zeiten der Coronakrise trägt der Staat Rechnung. Wer zu Hause arbeitet, aber kein Arbeitszimmer absetzen kann, soll eine Homeoffice-Pauschale geltend machen können. Für jeden Arbeitstag zu Hause dürfen Arbeitnehmer künftig einen Betrag von fünf Euro geltend machen, aber für nicht mehr als 120 Tage im Jahr. Diese maximal 600 Euro werden aber nicht zusätzlich zur Werbungskostenpauschale gewährt. Diese besondere Regelung ist auf zwei Jahre befristet.

Zahlreiche Änderungen für 2021: Einwegplastik künftig verboten

Eine weitere Änderung betrifft in 2021 die Umwelt. Um Plastikmüll einzusparen, dürfen ab dem 03.07.2021 keine Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe aus Kunststoff sowie Getränkebecher, Fast-Food-Verpackungen und Wegwerf-Behälter aus Styropor verkauft werden. Das Herstellen von Einwegplastik sei dann EU-weit verboten.

Versicherungspflichtgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt bundeseinheitlich auf monatlich 5362,50 Euro. Bis zu dieser Grenze besteht für Arbeitnehmer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt bundeseinheitlich auf monatlich 4837,50 Euro.

Pendlerpauschale

Ab 2021 steigt die Pendlerpausche für alle Arbeitnehmer mit Fahrwegen von 21 Kilometern und mehr. Die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer wird um fünf Cent auf 35 Cent pro Kilometer erhöht. Für die ersten 20 Kilometer ab Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte bleibt es bei 30 Cent.

Kfz-Steuer

Für neue Autos mit hohem Spritverbrauch steigt die Kfz-Steuer. Das soll Bürger dazu bringen, sparsamere Pkws zu kaufen. Bereits zugelassene Autos sind allerdings nicht betroffen. Einer Studie zufolge wird es pro Jahr im Schnitt um 15,80 Euro teurer – bei vielen Autos ändert sich aber überhaupt nichts.

Mehr Azubi-Vergütung

Wer ab dem nächsten Kalenderjahr eine Ausbildung startet, erhält im ersten Ausbildungsjahr mindestens 550 Euro im Monat – 35 Euro mehr als bisher. Für die nächsten Ausbildungsjahre erhalten Azubis dann Aufschläge auf die Mindestvergütung von 18 Prozent, 35 Prozent und 40 Prozent im vierten Ausbildungsjahr.

Ladestationen für E-Fahrzeuge

Wer mit dem Erwerb eines Elektroautos geliebäugelt hat, aber noch mit den Lademöglichkeiten hadert, dürfte erleichtert sein. Die Bundesregierung fördert den Kauf und Einbau privater Ladestationen einschließlich des Anschlusses an das Stromnetz mit 900 Euro, sofern der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommt.

Bereits seit Ende November können Interessenten über die Website der kfw Förderanträge stellen. Die Liste der förderfähigen Ladestationen ist dort auch mit aufgeführt. Abgesehen davon wird der Erwerb von E-Fahrzeugen weiter gefördert.

Start der Elektronischen Patientenakte

Ab 1. Januar 2021 startet die Einführungsphase der elektronischen Patientenakte (ePA). Alle gesetzlichen Krankenversicherungen müssen ihren Patienten dann auf Wunsch eine solche digitale Akte zur Verfügung stellen, die Nutzung ist aber freiwillig. Versicherte können zudem selbst darüber entscheiden, welche Informationen in der ePA gespeichert werden. Sie soll zukünftig einen schnellen Zugriff auf medizinischen Daten, Diagnosen oder auch den Impfpass ermöglichen. Im weiteren Jahresverlauf soll die elektronische Patientenakte auch in Arztpraxen verfügbar gemacht werden.

 

Digital-Redaktionsnetzwerk/ DPA/ PSM,03.01,2021, Foto: Fragen, washat sich 2021 geändert © IStock