Rechtsprechung,Weimar,,Presse,Medien,News

Amtsgericht Lockdown mit Kontaktverbot verfassungswidrig

Veröffentlicht von PSM.Media

Urteil zu Corona-Regeln: Anwaltschaft will neue Entscheidung

Weimar- Das Amtsgericht in Weimar hat das allgemeine Kontaktverbot in der Thüringer Corona-Verordnung vom vergangenen Frühjahr für verfassungswidrig erklärt.

Verstoß gegen die grundgesetzlich garantierte Menschenwürde

Die Thüringer Verordnung ist nach den weiteren Entscheidungsgründen des Urteiles aber nicht nur formell rechtswidrig, sondern auch materiell verfassungswidrig. Sie verstößt gegen die grundgesetzlich garantierte Menschenwürde:

Es gehört zu den grundlegenden Freiheiten des Menschen in einer freien Gesellschaft, dass er selbst bestimmen kann, mit welchen Menschen (deren Bereitschaft vorausgesetzt) und unter welchen Umständen er in Kontakt tritt. Die freie Begegnung der Menschen untereinander zu den unterschiedlichsten Zwecken ist die elementare Basis der Gesellschaft. … Mit dem Kontaktverbot greift der Staat … die Grundlage der Gesellschaft an, indem er physische Distanz … erzwingt. Kaum jemand konnte sich noch im Januar 2020 in Deutschland vorstellen, dass es ihm durch den Staat unter Androhung eines Bußgeldes untersagt werden könnte, seine Eltern zu sich nach Hause einzuladen, sofern er nicht für die Zeit ihrer Anwesenheit die übrigen Mitglieder seiner Familie aus dem Haus schickt. Kaum jemand konnte sich vorstellen, dass es drei Freunden verboten sein könnte, zusammen auf einer Parkbank zu sitzen. Noch nie zuvor ist der Staat auf den Gedanken verfallen, zu solchen Maßnahmen zur Bekämpfung einer Epidemie zu greifen. Selbst in der Risikoanalyse ‚Pandemie durch Virus Modi-SARS (BT-Drs. 17/12051), die immerhin ein Szenario mit 7,5 Millionen Toten beschrieb, wird allgemeines Kontaktverbot (ebenso wie Ausgangssperren und die weitgehende Stilllegung des öffentlichen Lebens) nicht in Erwägung gezogen.

Amtsgericht hält Corona-Kontaktverbot für verfassungswidrig

Hintergrund für das Urteil: Das hat das Gericht im Rahmen eines Bußgeldverfahrens entschieden. Hintergrund ist, dass Ende April vergangenen Jahres ein Mann zusammen mit sieben weiteren Personen im Hof eines Wohnhauses in Weimar Geburtstag gefeiert hatte. Nach der kurz zuvor beschlossenen Verordnung war der gemeinsame Aufenthalt nur mit höchstens einer haushaltsfremden Person erlaubt.

Kontaktverbot verletzt Menschenwürde

Die Stadt verhängte sechs Monate später einen Bußgeldbescheid gegen den Mann. Laut dem Amtsgericht durch den Richter Matthias Guericke war das aber verfassungswidrig, da in der Verordnung des Landes eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage fehle. Zum anderen verletze das Kontaktverbot die in Artikel 1 des Grundgesetzes garantierte Menschenwürde. Ein solches Kontaktverbot sei nur mit der Menschenwürde vereinbar, wenn es einen Notstand gebe, bei dem das Gesundheitssystem drohe zusammenzubrechen.

Das Urteil des Amtsgerichtes Weimar ist noch nicht rechtskräftig und auch nicht allgemeingültig. Wie das Gericht weiter mitteilte, darf bei Rechtsverordnungen, die nicht vom Bundestag oder von einem Landtag beschlossen wurden, jedes Gericht selbst über die Verfassungsmäßigkeit entscheiden. Konkrete Auswirkungen hat das Urteil des Amtsgerichts nur auf den Kläger und die Stadt Weimar. Der Kläger muss demnach das Bußgeld nicht zahlen.

 

Staatsanwaltschaft will Urteil zu Kontaktbeschränkungen prüfen lassen

 

Deutscher Richter erhebt Verfassungsbeschwerde in Sachen Corona

 

dpa/psm, 23.01.2021, Foto: Systembild für Rechtsprechung Lockdown mit Kontaktverbot verfassungswidrig © LEANDRO AGUILAR