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Die Verfassungsfeinde

Veröffentlicht von PSM.Media

Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht, zum zivilen Ungehorsam gegen die Grundrechtseinschränkungen

Im Gespräch mit Rubikon führt die Medizinrechtlerin Beate Bahner zunächst aus, weshalb sie fest damit rechnet, dass der Lockdown noch bis in das Frühjahr hineingehen wird und dass die Kollateralschäden spätestens im Herbst dieses Jahres in einem bislang kaum vorstellbaren Ausmaß zutage treten werden. Gleichzeitig betont sie jedoch, dass sie als Anwältin alles dafür tut, sich dem rechtsstaatlichen Zerfall entgegen zu stellen. Sie ruft die Menschen dazu auf, aktiv zu werden, gegen die Maßnahmen auf die Straße zu gehen und zivilen Ungehorsam zu leisten.

Im weiteren Verlauf des Gesprächs erläutert die Anwältin die Inhalte ihrer Normenkontrollklage gegen das Land Baden-Württemberg. Folgende Punkte hat sie in ihrem Antrag dargelegt:

  • Der PCR-Test, der die Grundlage der Quarantäne-Verordnung darstellt, ist nicht dazu geeignet, eine Infektion mit Sars-Cov-2 nachzuweisen (1).
  • Die Quarantäne-Verordnung stellt einen Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz dar, das einen derartigen Eingriff nur rechtfertigt, wenn eine Infektion nachgewiesen wurde.
  • Das Robert Koch-institut, auf welches sich die Gerichte bei ihren Entscheidungen maßgeblich beziehen, bestätigte im Bulletin 39/2020, dass ein positives Testergebnis keinen Beweis für die Infektiosität eines Patienten darstellt.
  • Kary Mullis, Nobelpreisträger und Erfinder der PCR-Methode, führte aus, dass der Test nichts darüber aussagt, ob die getestete Person krank ist oder ob der Befund eine Aussage darüber zulässt, inwiefern das Virusmaterial tatsachlich Schaden anrichtet (1).

 

 

Die Quarantäne-Verordnungen beruhen daher laut Bahner auf einer mangelhaften Bewertung der PCR-Methode und sind somit rechts- und verfassungswidrig. Ein Verstoß gegen das Grundgesetz ist deshalb vorhanden, weil durch die Quarantäne-Verordnungen die im Grundgesetz in Artikel 1-19 verankerten Freiheitsrechte massiv eingeschränkt oder außer Kraft gesetzt werden. Beate Bahner ruft daher alle Richter und Anwälte auf, sich gegen die Freiheitsbeschränkungen zur Wehr zu setzen und nicht aktiv am Abbau demokratischer Strukturen mitzuwirken.

Redaktionelle Anmerkung: Der Text erschien zuerst auf dem Blog von Rubikon.

 

Initiative zur Demokratisierung der Meinungsbildung gGmbH, 29.01.2021, Foto: Berlin Demo 2020 © PSM.Media