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Berlin: Maskenpflicht zum Teil auch im Auto

Veröffentlicht von PSM.Media

Senat konkretisiert Maskenpflicht in Privatfahrzeugen

Berlin- In der Hauptstadt gilt künftig Maskenpflicht im Auto. Ausgenommen sind der Fahrer und bei Fahrten im privaten Pkw die Mitglieder des eigenen Haushalts

Der Berliner Senat hat die geltende Corona-Verordnung in einzelnen Punkten konkretisiert. So gilt die Pflicht, eine Atemschutzmaske zu tragen, auch bei allen privaten Autofahrten. Lediglich der Fahrer des Fahrzeugs muss keine Maske tragen. Die bisherige Corona-Verordnung war in diesem Punkt bisher allgemeiner geblieben.

Ausnahmen von der Maskenpflicht in Privatfahrzeugen gibt es nur für Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner, Angehörige des eigenen Haushalts und Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht. Diese Regelung gilt auch für Teilnehmer von Autokorsos.

 

RBB, 02.02.2021, Foto: Berlin: Maskenpflicht zum Teil auch im Auto © Jeyaratnam Caniceus