Senat konkretisiert Maskenpflicht in Privatfahrzeugen
Berlin- In der Hauptstadt gilt künftig Maskenpflicht im Auto. Ausgenommen sind der Fahrer und bei Fahrten im privaten Pkw die Mitglieder des eigenen Haushalts
Der Berliner Senat hat die geltende Corona-Verordnung in einzelnen Punkten konkretisiert. So gilt die Pflicht, eine Atemschutzmaske zu tragen, auch bei allen privaten Autofahrten. Lediglich der Fahrer des Fahrzeugs muss keine Maske tragen. Die bisherige Corona-Verordnung war in diesem Punkt bisher allgemeiner geblieben.
Ausnahmen von der Maskenpflicht in Privatfahrzeugen gibt es nur für Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner, Angehörige des eigenen Haushalts und Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht. Diese Regelung gilt auch für Teilnehmer von Autokorsos.
RBB, 02.02.2021, Foto: Berlin: Maskenpflicht zum Teil auch im Auto © Jeyaratnam Caniceus