Tausendfach haben Ärzte bei Verstorbenen fälschlich Corona als Todesursache deklariert — wenn dies auffliegt, riskieren sie Gefängnis
Die Verwunderung ist bei vielen Angehörigen groß: Nach langer schwerer Krebserkrankung, nach Herzinfarkt oder den Folgen eines Multiorganversagens verstirbt ein geliebter Mensch. Es war schon lange abzusehen, dass das Leben bald enden würde. Die Tragik der Corona-Inszenierung: Seit März 2020 treten die meisten Menschen, die in Kliniken oder Pflegeeinrichtungen verweilen, ihren letzten Weg alleine an.
Die Unmenschlichkeit der Merkel-Doktrin sorgt dafür, dass alte Menschen isoliert in den Tod gehen und dass es keinen Abschied im Kreise der Familie gibt. Dies ist — in Anbetracht der tatsächlichen Corona-Zahlen — ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Es wird durch manipulative Zahlenerfassung und -Interpretation gestützt, aber auch durch tausende Falschdeklarationen in den Totenscheinen. Und das ist der Grund der Verwunderung vieler Angehöriger: Auf den Totenscheinen steht nicht selten „COVID-19“ — obwohl die Angehörigen die Todesursache genau kennen.
Das Fälschen von Totenscheinen ist eine Ordnungswidrigkeit oder auch eine strafbare „Mittelbare Falschbeurkundung“ im Sinne des Paragrafen 271 StGB.
Nicht erst seit der Reportage über Krematorien in den neuen Ländern ist bekannt, dass viele Ärzte Totenscheine falsch ausstellen. Gründe für die Fälschung von Totenscheinen gibt es viele. Von der postmortalen „Diagnose“ COVID-19 profitieren Kliniken, Ärzte und vor allem die Hohepriester der „Pandemie“ — die Verantwortlichen in den Gemeinden, Ländern und im Bund.
Je mehr Pseudocoronatote es gibt, desto „beeindruckender“ ist der Anteil der an Corona verstorbenen Menschen und desto leichter lassen sich Verfassungswidrigkeiten gegen jedes Recht und Gesetz durchziehen. Es ergibt sich allerdings ein statistisches Problem: Wenn Menschen, die — wie jedes Jahr — an unterschiedlichsten Todesursachen verstorben sind, als Corona-Tote umdeklariert werden, sinken automatisch die Zahlen der Sterbefälle wegen anderer Ursachen. Das lässt sich aber medizinisch nicht erklären — ebenso wenig wie der Umstand, dass in der „Corona-Krise“ die Influenza als Todesursache keine Bedeutung mehr spielt und die Zahl der Influenza-Fälle angeblich gegen Null geht.
Wenn COVID-19 die Todesursache war: Wie war die Behandlung?
Profesor Dolores Cahill, Professorin an der Universität Dublin, untersuchte 1.500 Fälle, bei denen in den Totenscheinen als Todesursache COVID-19 angeben wurde. Sie ließ sich die Patientendaten zur Prüfung geben und stellte fest, dass von den 1.500 angeblichen „Covid-Toten“ nur 92 Personen möglicherweise ausschließlich COVID-19 als Todesursache aufwiesen. Die anderen Verstorbenen hatten nachweislich andere Todesursachen.
Was nun? Ordnungswidrigkeit, Falschbeurkundung oder Betrug?
Ärzte, die Totenscheine falsch ausgestellt haben, indem sie (zum Teil auf Druck der Behörden oder auf Vorgaben der Regierungen — wie zum Beispiel in Belgien) die falsche Todesart eingetragen haben, erleben nun ein furchtbares Dilemma: Entweder sie fliegen auf, weil sie fälschlicherweise COVID-19 als Todesursache in den Totenschein eingetragen haben. Dann haben sie eine Falschbeurkundung vorgenommen (Paragraf 271 StGB) oder haben zumindest eine Ordnungswidrigkeit (eventuell auch nach den Bestattungsgesetzen der Länder) begangen.
Falls sie dadurch noch wirtschaftliche Vorteile erlangt haben (zum Beispiel Höhervergütung von Leistungen), dann sind sie auch noch Betrüger (Paragraf 263 StGb). Wurde mit der falsch ausgestellten Urkunde eine Straftat verdeckt, könnte der beurkundende Mediziner auch nach Paragraf 258 StGB wegen Strafvereitelung belangt werden. Ist der falsch beurkundende Arzt gar ein Amtsträger, ist Paragraf 348 StGB anzuwenden, welcher die „Falschbeurkundung im Amt“ regelt.
Falschbeurkundung, Fehlbehandlung oder Kunstfehler?
Die Alternative ist eine Haftung der behandelnden Ärzte aufgrund einer Fehlbehandlung der Verstorbenen, die angeblich „COVID“ als Todesursache hatten. Um das Nachzuweisen, müssen Angehörige die Therapiedokumentation anfordern. Fehlt in der Therapiedokumentation jeglicher Hinweis auf eine gezielte Therapie der COVID-19-Erkrankung, kann untersucht werden, ob hier eine unterlassene Hilfeleistung vorliegt, die den Arzt als Träger einer Garantenpflicht in jedem Fall trifft.
Also: entweder, der Totenschein ist eine falsch ausgestellte Urkunde, oder Mediziner haben eine erforderliche COVID-19 Therapie nicht durchgeführt und damit möglicherweise eine fahrlässige Tötung durch Unterlassen begangen.
Arzt im Dilemma zwischen Not und Elend
Was können Ärzte tun, wenn sie sich der Falschbeurkundung schuldig gemacht haben? Sie können sich selbst anzeigen und damit die falsch ausgestellten Urkunden berichtigen und darauf drängen, dass die falsch erfassten Fälle aus den Statistiken der Kommunen und des RKIs wieder entfernt werden.
Viele Ärzte werden glaubhaft machen können, dass sie mittelbar oder unmittelbar dazu gedrängt wurden, sich so zu verhalten. Der Weg zur Entlastung des Einzelnen führt in jedem Fall ausschließlich über eine wahrheitsgemäße Darstellung der Sachverhalte.
Wer stirbt woran? Die US-CDCs weisen auf viele Komorbiditäten hin
Wieviele Menschen sterben tatsächlich an Corona? Während in Deutschland die RKI-Datenlage völlig intransparent ist (und bewusst gehalten wird), bieten die US-Daten der CDCs (Centers for Desease Control and Prevention) einen besseren Überblick. Einerseits bestätigen die CDCs, dass als COVID-Fälle alle PIC-Fälle registriert werden. PIC steht für Pneumonia-Influenza-Covid (Lungenentzündung, Grippe, Covid). Die großen Zahlen in den Dashboards bilden also die Summe der häufigsten Erkrankungen der Atemwege ab. Die Summe täuscht aber. Denn geht man in die Tiefe der Wochenberichte der CDCs findet man in der Einleitung zur Tabelle 3 einen wichtigen Hinweis:
„Table 3 shows the types of health conditions and contributing causes mentioned in conjunction with deaths involving coronavirus disease 2019 (COVID-19). For 6% of the deaths, COVID-19 was the only cause mentioned. For deaths with conditions or causes in addition to COVID-19, on average, there were 2.9 additional conditions or causes per death.“
Nur 6 Prozent der COVID-Verstorbenen in den USA hatten keine weiteren Todesursachen
Deutsch: „Tabelle 3 zeigt die Arten von Gesundheitszuständen und beitragenden Ursachen, die in Verbindung mit Todesfällen mit Coronavirus-Erkrankung 2019 (COVID-19) genannt wurden. Bei 6 Prozent der Todesfälle war COVID-19 die einzige genannte Ursache. Bei Todesfällen mit Erkrankungen oder Ursachen zusätzlich zu COVID-19 gab es im Durchschnitt 2,9 zusätzliche Erkrankungen oder Ursachen pro Todesfall.“
Ein Fazit fällt nicht schwer. Die „Pandemie“ wurde als Inszenierung bereits umfassend entlarvt. Ob Sterbezahlen, Auslastungen der Kliniken, Ansteckung, Krankheitsverläufe, die erfassten Todesursachen oder die gefälschten Totenscheine: Es ist eine Fake-Pandemie. Das zeigt auch der Rückblick auf die offiziellen Zahlen des Gesamtjahres 2020. Wie Sie sehen, sehen Sie nichts, das auch nur in irgendeiner Weise eine „Epidemiologische Notlage von Nationaler Tragweite“ belegen könnte:
Es ist nicht kompliziert. Die politische Interpretation der Sterbefälle unterschlägt beharrlich die Tatsache, dass die Bevölkerung wächst und dabei der Anteil der Menschen, die die durchschnittliche Lebenserwartung übertroffen haben, erheblich angestiegen ist. Einfache Zahlen mit guten Erläuterungen. Die Daten sind aus offiziellen Quellen.
Redaktionelle Anmerkung: Der Artikel erschien zuerst unter dem Titel „Falsch ausgestellte Totenscheine: Tausende Ärzte mit einem Bein im Knast?“
Über den Autor Wolfgang Jeschke:
Er ist Jahrgang 1963, ist Journalist und Unternehmer. Seine Themenschwerpunkte sind die Schnittstellen von Medizin, Wirtschaft, Kommunikation und Recht. Mit seiner Kommunikationsagentur gibt er ein unabhängiges Magazin heraus. Durch seine Tätigkeit in der Entwicklungshilfe in Nordafrika in den 1980er Jahren entwickelte er eine hohe Sensibilität für autoritäre Elemente staatlichen Handelns und die Bedeutung wirtschaftlicher Interessen für die Entwicklung von Gesellschaften und ihren rechtlichen Rahmenbedingungen.
Initiative zur Demokratisierung der Meinungsbildung gGmbH, 10.02.2021, Foto: Die Schein-Coronatoten (C) IStock