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Beate Bahner – Versuch Corona-Verordnung Brandenburg zu kippen

Veröffentlicht von PSM.Media

Medizinrechtlerin will gegen Corona-Verordnung mit Eilantrag klagen

Berlin- Der Lockdown eines ganzen Landes als Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie ist völlig unverhältnismäßig, meint die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner. Jetzt startet Bahner den Versuch die Corona-Verordnung in Brandenburg zu kippen.

Der Heidelberger Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner gehen die Einschränkungen verfassungsmäßiger Rechte unter dem Eindruck der Corona-Pandemie entschieden zu weit. Deshalb hat sie beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen Eilantrag auf Überprüfung der Corona-Verordnung des Landes Brandenburg eingereicht.

Ihrer Auffassung nach sind sowohl die jüngst erfolgte Änderung des Infektionsschutzgesetzes als auch die darauf gründenden Corona-Regelungen der Länder „eklatant verfassungswidrig und verletzen in bisher nie gekanntem Ausmaß eine Vielzahl von Grundrechten“. Sämtliche Corona-Verordnungen der 16 Bundesländer seien im Endeffekt unverhältnismäßig.

 

PsM/Ärzte Zeitung, 27.02.2021, Foto: Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner © beatebahner.de