Spezielle Lockerungen für die Osterfeiertage mit Blick auf Verwandtenbesuche wurden im neuen Entwurf gestrichen
Berlin- Top-News zum Corona-Gipfel vom 3. März:
- Der Lockdown wird wohl bis zum 28. März verlängert. Es soll aber einen fünfstufigen Öffnungsplan geben. Über die jeweiligen Lockerungen entscheiden die Länder. Erste Lockerungen sollen ab einer Inzidenz von unter 100 möglich sein.
- Wenn lokale Inzidenzwerte drei Tage in Folge wieder über 100 steigen, müssen die Lockerungen zurückgenommen und die alten Kontaktbeschränkungen wieder eingeführt werden.
- Die Lockerungen sollen durch den großflächigen Einsatz von Schnelltests abgesichert werden.
Der zweite Öffnungsschritt
Als nächstes soll der zweite Öffnungsschritt im öffentlichen Bereich folgen. Dem Papier zufolge sollen künftig Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte einheitlich in allen Bundesländern dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet werden. „Sie können somit auch mit entsprechenden Hygienekonzepten und einer Begrenzung von einem Kunden pro 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 Quadratmeter wieder öffnen“, heißt es darin wörtlich.
Der dritte Öffnungsschritt
Ein dritter Öffnungsschritt ist an eine stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gekoppelt. Ein Bundesland kann dann landesweit oder regional die Öffnung des Einzelhandels erlauben – auch für Geschäfte, die nicht dem täglichen Bedarf zugerechnet werden. Auch hier müssen die Geschäfte laut dem Papier die Begrenzung auf einen Kunden pro 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 Quadratmeter einhalten. Auch Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten sollen dann wieder öffnen dürfen. Die Länder können zudem kontaktfreien Sport in kleinen Gruppen (mit maximal 10 Personen) im Außenbereich und Außensportanlagen erlauben.
Der vierte Öffnungsschritt
Auch der vierte Öffnungschritt erfolgt in Abhängigkeit von der Inzidenz. Wenn die Inzidenz 14 Tage nach dem dritten Öffnungsschritt unter 35 bleibt, kann das Land entsprechend landesweit oder regional die Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos öffnen und kontaktfreien Sport drinnen sowie Kontaktsport draußen erlauben.
Achtung „Notbremse“: Steigt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, tritt laut Papier eine sogenannten „Notbremse“ in Kraft und es gelten erneut die strengeren Regeln (ab dem zweiten darauffolgenden Werktag), die bis zum 7. März gegolten haben.
Der fünfte Öffnungsschritt
Wenn sich die Inzidenz nach dem vierten Öffnungsschritt 14 Tage lang nicht verschlechtert hat, kann der fünfte und letzte Öffnungsschritt vollzogen werden. Liegt die Inzidenz unter 35, können landesweit oder regional Freizeitveranstaltungen im Außenbereich mit bis zu 50 Teilnehmern erlaubt werden sowie Kontaktsport in Innenräumen.
Weitere Öffnungen
Über weitere Öffnungsschritte und die Perspektive für die hier noch nicht benannten Bereiche aus den Brachen Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels soll erst beim nächsten Corona-Gipfel beraten werden.
Das nächste Bund-Länder-Treffen soll am 22. März stattfinden, zwei Tage früher als ursprünglich vorgesehen.