Vor Corona-Gipfel – Oster Lockerung gestrichen

Vor Corona-Gipfel – Oster Lockerung gestrichen

Veröffentlicht von PSM

Spezielle Lockerungen für die Osterfeiertage mit Blick auf Verwandtenbesuche wurden im neuen Entwurf gestrichen

Berlin- Top-News zum Corona-Gipfel vom 3. März:

  • Der Lockdown wird wohl bis zum 28. März verlängert. Es soll aber einen fünfstufigen Öffnungsplan geben. Über die jeweiligen Lockerungen entscheiden die Länder. Erste Lockerungen sollen ab einer Inzidenz von unter 100 möglich sein.
  • Wenn lokale Inzidenzwerte drei Tage in Folge wieder über 100 steigen, müssen die Lockerungen zurückgenommen und die alten Kontaktbeschränkungen wieder eingeführt werden.
  • Die Lockerungen sollen durch den großflächigen Einsatz von Schnelltests abgesichert werden.
Corona-Gipfel: Diese fünf Öffnungsschritte planen Merkel und die Ministerpräsidenten
Ein erster Öffnungsschritt in den Bereichen Schulen und Friseure ist bereits vollzogen. Schulen sind für einige Klassen schon seit Ende Februar wieder geöffnet. Seit 1. März empfangen Friseursalons wieder Kunden.

Der zweite Öffnungsschritt

Als nächstes soll der zweite Öffnungsschritt im öffentlichen Bereich folgen. Dem Papier zufolge sollen künftig Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte einheitlich in allen Bundesländern dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet werden. „Sie können somit auch mit entsprechenden Hygienekonzepten und einer Begrenzung von einem Kunden pro 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 Quadratmeter wieder öffnen“, heißt es darin wörtlich.

Auch die bislang noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen sollen mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen dürfen. Hierbei ist allerdings ein Testkonzept für das Personal und ein tagesaktueller negativer Corona-Schnell- oder Selbsttest Pflicht.

Der dritte Öffnungsschritt

Ein dritter Öffnungsschritt ist an eine stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gekoppelt. Ein Bundesland kann dann landesweit oder regional die Öffnung des Einzelhandels erlauben – auch für Geschäfte, die nicht dem täglichen Bedarf zugerechnet werden. Auch hier müssen die Geschäfte laut dem Papier die Begrenzung auf einen Kunden pro 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 Quadratmeter einhalten. Auch Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten sollen dann wieder öffnen dürfen. Die Länder können zudem kontaktfreien Sport in kleinen Gruppen (mit maximal 10 Personen) im Außenbereich und Außensportanlagen erlauben.

Steigt die Inzidenz auf über 35 an, bleibt aber unter 100, gilt laut Papier für diese Bereiche Folgendes: Der Einzelhandel darf für sogenannte Terminshopping-Angebote („Click and meet“) öffnen. Allerdings gibt es weitere Auflagen: So ist die Kundenanzahl begrenzt auf eine Person pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche und der Termin muss zuvor für einen fest begrenzten Zeitraum gebucht werden inklusive Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung. Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten dürfen für Besucher öffnen – ebenfalls mit vorheriger Terminbuchung inklusive Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung. Individualsport ist nur noch alleine oder zu zweit und Sport in Gruppen nur noch für Kinder (maximal 10 Kinder, alle bis 14 Jahre) im Außenbereich und Außensportanlagen erlaubt.
Achtung „Notbremse“: Steigt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, tritt laut Papier eine sogenannten „Notbremse“ in Kraft und es gelten erneut die strengeren Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben.

Der vierte Öffnungsschritt

Auch der vierte Öffnungschritt erfolgt in Abhängigkeit von der Inzidenz. Wenn die Inzidenz 14 Tage nach dem dritten Öffnungsschritt unter 35 bleibt, kann das Land entsprechend landesweit oder regional die Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos öffnen und kontaktfreien Sport drinnen sowie Kontaktsport draußen erlauben.

Wenn die Inzidenz steigt, aber noch unter 100 bleibt, kann das Bundesland diese Bereiche zwar öffnen, allerdings gelten entsprechende Auflagen. Laut Papier müssen Besucher der Außengastronomie dann einen Termin buchen inklusive Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung und einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnell- oder Selbsttest vorweisen, sollten mehrere Personen aus verschiedenen Haushalten an einem Tisch sitzen. Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos können dann ebenfalls nur mit einem tagesaktuellen Corona-Schnell- oder Selbsttest besucht werden. Auch alle Teilnehmer von kontaktfreiem Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich müssen einen tagesaktuellen Corona-Schnell- oder Selbsttest vorlegen können.

Achtung „Notbremse“: Steigt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, tritt laut Papier eine sogenannten „Notbremse“ in Kraft und es gelten erneut die strengeren Regeln (ab dem zweiten darauffolgenden Werktag), die bis zum 7. März gegolten haben.

Der fünfte Öffnungsschritt

Wenn sich die Inzidenz nach dem vierten Öffnungsschritt 14 Tage lang nicht verschlechtert hat, kann der fünfte und letzte Öffnungsschritt vollzogen werden. Liegt die Inzidenz unter 35, können landesweit oder regional Freizeitveranstaltungen im Außenbereich mit bis zu 50 Teilnehmern erlaubt werden sowie Kontaktsport in Innenräumen.

Liegt die Inzidenz unter 100 darf der Einzelhandel unter Auflagen öffnen. Laut Papier gilt erneut eine Begrenzung auf einen Kunden pro 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren Kunden für jede weitere 20 Quadratmeter. Kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich ist dann ohne Test erlaubt.
Achtung „Notbremse“: Steigt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, tritt laut Papier eine sogenannten „Notbremse“ in Kraft und es gelten erneut die strengeren Regeln (ab dem zweiten darauffolgenden Werktag), die bis zum 7. März gegolten haben.

Weitere Öffnungen

Über weitere Öffnungsschritte und die Perspektive für die hier noch nicht benannten Bereiche aus den Brachen Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels soll erst beim nächsten Corona-Gipfel beraten werden.

Das nächste Bund-Länder-Treffen soll am 22. März stattfinden, zwei Tage früher als ursprünglich vorgesehen.