Beschränkungen: zum größten Teil- gerichtlich bestätigt – Deutlicher Rückgang der Fallzahlen zeichnet sich nicht ab
Osnabrück- Nach Angaben des Deutschen Richterbundes (DRB) sind im vergangenen Jahr bei den Gerichten mehr als 10.000 Eilverfahren und Klagen gegen Corona-Auflagen eingegangen. “Die Gerichte haben Maßnahmen des Infektionsschutzes inzwischen in Tausenden Verfahren überprüft und nötigenfalls korrigiert”, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn im Gespräch mit der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (NOZ). “Ein deutlicher Rückgang der Fallzahlen zeichnet sich auch in diesem Jahr in vielen Gerichten bislang nicht ab.”
“Zum größten Teil haben die Gerichte die angegriffenen Corona-Beschränkungen bislang bestätigt”, sagte Rebehn weiter. Eine Quote zum Ausgang der Verfahren konnte der DRB nicht ermitteln. Wenngleich die Streitfälle die zuständigen Kammern stark auslasteten, seien die Verfahrenszahlen infolge der Pandemie für die Verwaltungsgerichte aber insgesamt gut zu bewältigen. Die Bandbreite der Maßnahmen, die vor den Gerichten angegriffen werden, ist groß. Bürger wehrten sich gegen Kontaktverbote und geschlossene Schulen, gegen Testpflichten und Quarantäneauflagen, gegen Maskenpflichten auf Straßen und Plätzen oder gegen Versammlungsverbote. Kinos und Restaurants, Hotels und Konzertveranstalter, Fitnessstudios und Spielhallen wollen zudem vor Gerichten erreichen, dass sie ihre Betriebe wieder öffnen dürfen oder zumindest einen finanziellen Ausgleich für im Lockdown erlittene Einbußen erhalten.
Die Zahlen im Einzelnen: Während die 51 Verwaltungsgerichte in Deutschland von März bis Dezember 2020 mehr als 6.000 Corona-Verfahren verzeichnet haben, melden die 15 Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe für diesen Zeitraum mehr als 3.000 Klagen und Eilanträge. Hinzu kommen Hunderte Corona-Verfahren, die 2020 beim Bundesverfassungsgericht und den Landesverfassungsgerichten zu bearbeiten waren.
Bei den Fallzahlen liegt Nordrhein-Westfalen bundesweit an der Spitze. Die sieben Verwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht des Landes haben 2020 rund 2.000 Corona-Verfahren erreicht. Auf Platz zwei folgt Bayern, wo die sechs Verwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichtshof fast 1.500 Eingänge verzeichnet haben. Niedersachsen liegt mit rund 1.000 einschlägigen Verfahren an seinen sieben Verwaltungsgerichten und am Oberverwaltungsgericht Lüneburg bundesweit auf Platz drei.
“Die Verfassungs- und Verwaltungsgerichte erweisen sich in der Corona-Krise als wirksames Korrektiv zu weitgehender Freiheitsbeschränkungen”, betonte DRB-Bundesgeschäftsführer Rebehn. “Die Justiz tut alles dafür, den Betroffenen möglichst schnell und effektiv Rechtsschutz zu gewähren.” Die Möglichkeit, Grundrechtseingriffe zeitnah durch unabhängige Richter überprüfen zu lassen, trage “maßgeblich zur gesellschaftlichen Akzeptanz der Corona-Schutzauflagen bei”.
Neue Osnabrücker Zeitung, 08.03.2021, Foto: Aktenberge © Chris Stermitz