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Volkswagen wirbt mit Falschbehauptungen

Veröffentlicht von PSM.Media

Verbraucheranwaltskanzlei verlangt Unterlassungserklärung von der Volkswagen AG

Köln- Die auf den Dieselskandal spezialisierte Anwaltskanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ hat die Volkswagen AG aufgefordert, unwahre Aussagen über den Motor EA288 auf einer durch die VW AG betriebenen Internetseite zu unterlassen.

Der Konzern gerät im Angesicht einer neuen Klagewelle beim EA288 anscheinend in Panik. Anders lässt sich die hilflos anmutende Werbeaktion nicht erklären, mit der die Volkswagen AG versucht, betroffene Kunden mit dem Motor EA288 von Klagen abzuhalten.

Die Internetseite unter dem Titel “Warum sich EA288-Klagen nicht lohnen”, gepaart mit teuren Werbeanzeigen bei großen Suchmaschinen, soll die eigenen Kunden verunsichern – und davon abhalten, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Auf diese plumpe Aktion der Volkswagen AG reagierte Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij, Partner bei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ, jetzt mit einer Abmahnung in Verbindung mit einer Unterlassungserklärung:

VW muss es unterlassen, zu behaupten, die Oberlandesgerichte weisen Klagen zu Fahrzeugen mit Motoren des Typs EA288 daher ab und/oder Klägeranwälte verlieren ihre Prozesse zu 99 %.

Die Abmahnung hatte bereits zur Folge, dass die Volkswagen AG die Behauptung, Klägeranwälte verlieren ihre Prozesse zu 99 %, zurückgenommen hat. Hier zeigt sich, dass die Abmahnung nicht nur unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes konsequent, sondern auch nach Auffassung der Volkswagen AG berechtigt war.

“Volkswagen stellt Behauptungen in den Raum, die nicht der Wahrheit entsprechen.” Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij erklärt, was hinter der Unterlassungserklärung steckt: So wird auf der Webseite etwa behauptet, dass Klagen wegen des Motors EA288 vor Oberlandesgerichten stets abgewiesen würden. Im Gegenteil kassierte die Volkswagen AG am 19.02.2021 vor dem OLG Köln zum Aktenzeichen 19 U 151/20 eine Niederlage. “Die Anwälte von VW sind zum Prozess nicht erschienen, vermutlich aus taktischen Gründen”, so Ilja Ruvinskij. “Diese Klage wurde definitiv nicht abgewiesen, damit ist die Aussage von VW nachweislich falsch.”

Da die Werbeaktion unzählige betroffene Kunden der Volkswagen AG davon abhalten könnte, ihr Recht auf Schadensersatz anwaltlich prüfen zu lassen und ggf. auf dem Klageweg geltend zu machen, forderte er die Volkswagen AG auf, die unwahren Aussagen zu unterlassen – spätestens bis zum 5. März 12:00 Uhr.

Sollte die Volkswagen AG sich hinsichtlich der weiteren unwahren Aussagen weigern, die Werbemaßnahme zu unterlassen, drohen weitere rechtliche Schritte, im Interesse des Verbraucherschutzes.

“Schwerwiegender als jede Geldsumme ist bereits das Eingeständnis seitens VW, dass man schlichtweg unwahre Aussagen verbreitet hat”, so Ilja Ruvinskij.

Warum sich EA288-Klagen doch lohnen

Die gesamte Werbemaßnahme beruht auf der Aussage, der Motor EA288 als Nachfolger des “Skandalmotors” EA189 habe keine illegale Abschalteinrichtung. Doch vor etlichen Landgerichten häufen sich mittlerweile die Urteile, die entweder VW genau deswegen verurteilen oder weitere Aufklärung in Form von sogenannten Beweisbeschlüssen verlangen.

Denn immer mehr spricht dafür, dass der EA288 eine gezielt zur Manipulation des Standard-Abgastests NEFZ entwickelte Abschalteinrichtung enthält. Dies geht aus einer VW-internen “Applikationsrichtline” für den Motor EA288 hervor.

VW behilft sich weiterhin mit dem Argument, es handele sich zwar um Abschalteinrichtungen, diese seien jedoch zum Schutz des Motors notwendig und daher legal. Auch dieses Argument verfängt nicht, denn wie der Europäische Gerichtshof kürzlich entschied, kann dies keine Rechtfertigung dafür sein, dass die Abgasreinigung die meiste Zeit deaktiviert ist. “Aus dem Fiasko um den Motor EA189 scheint VW nicht gelernt zu haben.”, folgert Ilja Ruvinskij.

Das können VW-Kunden tun

“Bereits beim Motor EA189 hat VW versucht, die Karte der Verjährung zu spielen. Hinzu kommt: je länger ein Kunde mit der Klage wartet, desto geringer könnte sein Anspruch ausfallen – aufgrund einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer.”, so Ilja Ruvinskij. Genau diese Strategie könnte auch hinter der Werbemaßnahme der Volkswagen AG zum EA288 stecken.

Daher sollten VW-Kunden nicht abwarten, sondern ihre Ansprüche anwaltlich prüfen lassen. Viele Kanzleien wie etwa KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ bieten eine kostenlose Erstberatung an, so dass man schnell Klarheit über seine Erfolgsaussichten beim EA288 bekommt.

 

KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, 09.03.2021, Foto: Volkswagen wirbt mit Falschbehauptungen © KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei