Corona-Beschränkungen im Einzelhandel mit einer Überarbeitung der Corona-Verordnung wieder in Kraft gesetzt
Münster- Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte die meisten Corona-Auflagen für den NRW-Einzelhandel am Montag außer Kraft gesetzt. Es sah den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Doch die Landesregierung reagierte schnell und mit einer nachgebesserten Corona-Verordnung.
Nordrhein-Westfalen hat die Corona-Auflagen für Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte verschärft. Auch für sie gilt künftig – wie zuvor bereits für Modehändler oder Elektronikmärkte – die Pflicht zur Terminvereinbarung und eine Personenbegrenzung von je einem Kunden je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche, wie das NRW-Gesundheitsministerium mitteilte.
Mit dem Schritt reagierte das Düsseldorfer Gesundheitsministerium auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, dass am Montag alle Kundenbegrenzungen im NRW-Einzelhandel und auch die Pflicht zur Terminvereinbarung außer Kraft gesetzt hatte. Nach Auffassung des Gerichts verstießen die Regelungen gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.
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