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Beschluss zu Gründonnerstag, Ruhetag, Feiertag, Corona, arbeitsfrei?

Veröffentlicht von PSM.Media

Alle Infos zum Ruhetag am 01.04.2021

Berlin- Der 1. und der 3. April werden im Beschluss von Bund und Ländern als “Ruhetage” definiert. Dieser Begriff ist bislang in dieser Form dem System der Arbeitszeit und der arbeitsfreien Zeit nicht bekannt.

Beim Corona-Gipfel am Montag, 22.03.2021, wurde beschlossen, dass in diesem Jahr ein strenger Lockdown über Ostern gilt. Der Gründonnerstag wird daher einmalig zum Ruhetag, was für viele Menschen einen arbeitsfreien Tag bedeutet. Was bedeutet Ruhetag genau? Wer hat frei? Und welche Bedeutung hat der Gründonnerstag generell? Die Antworten findet ihr in dieser Übersicht.

Wie diese “Ruhetage” rechtlich umgesetzt werden sollen, ist im Beschluss nicht geregelt. Vereinbart sei nur, dass der Bund einen Vorschlag zur rechtlichen Umsetzung vorlegen wird.

Am  1. April 2021 wird bundesweit mit sehr wenigen Ausnahmen (Krankenhäuser, Pflegeheime u.ä.) nicht gearbeitet. Welche Konsequenzen dies für die Entgeltansprüche der Arbeitnehmer hat, ergibt sich aus dem Beschluss nicht. Unklar ist also, ob Entgeltansprüche analog der Entgeltfortzahlung an Feiertagen begründet werden, ob bezahlter oder unbezahlter Urlaub einzubringen ist und wie das Verhältnis zur Kurzarbeit sein wird. Hier muss die angekündigte konkrete Regelung abgewartet werden.”

Wann ist Gründonnerstag 2021?

Gründonnerstag ist immer am Donnerstag vor Ostern und fällt dieses Jahr auf den 1. April 2021.

Am Gründonnerstag haben Geschäfte geschlossen

Merkel erläuterte mit Blick auf das Wirtschaftsleben, die „Ruhetage“ bedeuteten Regelungen analog zu Sonn- und Feiertagen. Das heiße, dass etwa Tankstellen selbstverständlich geöffnet seien. Es könnten wie an Sonn- und Feiertagen auch bestimmte Unternehmen arbeiten. Da es zusammen mit den Osterfeiertagen insgesamt um eine Spanne von fünf Tagen (1. bis 5. April) gehe, könne der engere Lebensmitteleinzelhandel am Samstag öffnen. Nach Ostern solle dann eine Phase der „umfangreichen Testung“ beginnen.
Während der „erweiterten Ruhezeit zu Ostern“ sollen weitgehende Kontaktbeschränkungen und ein Ansammlungsverbot gelten. „Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause“, heißt es. An alle Bürger wird eindringlich appelliert, auch zu Ostern auf nicht notwendige Reisen im In- und Ausland zu verzichten. Zugleich wollen Bund und Länder die Kirchen bitten, Gottesdienste möglichst nur virtuell zu feiern.

Kritik an zusätzlichen Ruhetagen an Gründonnerstag und Ostersamstag

Als „kontraproduktiv“ bezeichnete der Handelsverband Deutschland (HDE) die Schließung der Lebensmittelhändler am Gründonnerstag. Das führe zu erhöhtem Kundenandrang am vorhergehenden Mittwoch und dem folgenden Samstag. Den Lebensmittelhandel „symbolisch für einen Tag zuzumachen, hilft im Kampf gegen die Pandemie nicht weiter“.

Gibt es Zuschläge an Gründonnerstag und Karsamstag?

Gründonnerstag und Karsamstag sind zwar keine Feiertage, wurden aber in diesem Jahr einmalig zu Ruhetagen erklärt. Die Süddeutsche Zeitung berichtet. dass alle, die trotzdem arbeiten müssen, ein Ausgleichstag zusteht. Ob auch diejenigen, die im Homeoffice arbeiten, grundsätzlich frei haben, sei noch nicht klar. Die Nachrichtenagentur dpa berichtet, dass der Bund an einer Regelung arbeite, nach der Gründonnerstag und Karsamstag wie Sonn- und Feiertage zu behandeln seien. Dementsprechend hätten die betroffenen Arbeitnehmer Anspruch auf Zuschläge.
dpa/psm, Foto: 01.04.2021© IStock