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Gericht kippt Corona-Maßnahmen- Schuhgeschäfte in Bayern öffnen

Veröffentlicht von PSM.Media

Gericht: Schuhgeschäfte in Bayern dürfen öffnen

München- Der VGH München hat entschieden, dass Schuhgeschäfte zu den für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäften gehören und damit auch in Gebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 öffnen dürfen.

Zur Begründung verwies der für das Infektionsschutzrecht zuständige 20. Senat darauf, dass Schuhgeschäfte für die Versorgung der Bevölkerung eine vergleichbar gewichtige Bedeutung hätten, wie z.B. Buchhandlungen, Geschäfte für Babybedarf, Bau- und Gartenmärkte, Blumenläden oder Versicherungsbüros, die nach der geltenden Regelung ausdrücklich geöffnet sein dürfen.

Gegen den Beschluss des Senats gibt es keine Rechtsmittel.

 

 © Pressemitteilung des VGH München v. 01.04.2021