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Berliner Mietendeckel Verfassungswidrig

Veröffentlicht von PSM.Media

Bundesverfassungsgericht kippt Berliner Mietendeckel

Berlin- Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag seine Entscheidung zum Berliner Mietengesetz veröffentlicht. Der Berliner Mietendeckel ist in Karlsruhe nichtig erklärt worden.

Eine rechtliche Klärung in Karlsruhe ist leider keine Problemlösung. Wohnungsfrage bleibt weiter dringlich und auch die Politik ist weiter gefordert: 1. Mieter*innen vor Nachzahlungen schützen, 2. Mietenstopp im Bund durchsetzen und 3. öffentliche Bestände ausbauen.

Der vor mehr als einem Jahr in Kraft getretene Berliner Mietendeckel verstößt gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte das Landesgesetz für nichtig.

Zur Begründung hieß es, der Bundesgesetzgeber habe das Mietpreisrecht abschließend geregelt. Die Länder hätten hier daher keine Gesetzgebungsbefugnis.

Normenkontrollklage von Union und FDP

Die Überprüfung hatten mehr als 280 Bundestagsabgeordnete von FDP und Union beantragt. Sie sind der Auffassung, dass das Land Berlin seine Befugnisse überschritten hat. Mietrecht sei Sache des Bundes. Auch zwei Berliner Zivilgerichte hatten Karlsruhe um eine Klärung gebeten.

Mit der Regelung wurden im Februar 2020 in Berlin die Mieten von 1,5 Millionen Wohnungen für fünf Jahre eingefroren. Damit wollte der Senat den zunehmenden Anstieg der Mieten in der Bundeshauptstadt bremsen.

 

dpa/psm, Foto: Systembild für Rechtsprechung © IStock