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Obduktionen – Rechtsmediziner zweifeln an der Zahl der Corona-Toten

Veröffentlicht von PSM.Media

Sind wirklich in MV 900 Menschen an Covid-19 gestorben?

Rostocl- Laut der im Ärzteblatt Mecklenburg-Vorpommern veröffentlichten Rostocker Studie wurden in den vergangenen Monaten 17 verstorbene Patienten obduziert, bei denen das Virus als todesursächlich registriert wurde. Bei drei von ihnen konnte das Virus als Ursache für den Tod ausgeschlossen werden. „Sie verstarben zweifelsfrei an einer anderen Todesursache”. Bei vier von ihnen sind die Untersuchungen zur Todesursache noch nicht abgeschlossen, da noch Ergebnisse von Zusatzuntersuchungen ausstehen. Nur bei zehn Verstorbenen konnte bisher die Virusinfektion als eindeutiger Grund des Todes festgestellt werden.

„Damit wird der allgemeine Eindruck bestätigt, dass man nicht nur an, sondern auch mit dem Coronavirus stirbt”,. Die Folge davon sei, dass nicht jeder, der stirbt und Corona-positiv ist, in die Statistik aufgenommen werden dürfe. „Damit wird eine viel höhere Sterberate assoziiert, als sie wirklich ist.” Ein zusätzlicher Effekt der rechtsmedizinischen Untersuchungen könne sein, dass wichtige klinische Daten für künftige Therapien erhoben werden.

Bei den Obduktionen müssten von den Medizinern und Assistenten besondere Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden, da eine mögliche Ansteckungsgefahr nach dem Ableben bislang nicht vollständig geklärt ist.

Ministerium betont: Keine Panikmache

Die Landesregierung würde eine entsprechende Datengewinnung durch die Übernahme der Kosten für die Überführung von Leichnamen an die pathologischen Institute in MV zur Durchführung von Obduktionen unterstützen, hieß es aus dem Ministerium weiter.

Ob mit vermeintlich zu hohen Corona-Todeszahlen Panik und Verunsicherung in der Bevölkerung geschnürt werde, wollte das Ministerium nicht bestätigen. „Laut Studie war bei 58 Prozent die Todesursache Covid-19 die richtige Diagnose, bei 23 Prozent der Verstorbenen ist Covid-19 als Ursache noch nicht ausgeschlossen. Differenzen lassen sich auch im Rahmen der Obduktion von an Covid-19-Verstorbenen nachweisen, wie sie sich für verschiedene Todesursachen nachweisen lassen“, so der Sprecher.

Bekannt, dass bis zu 50 % der Leichenschauen zumindest “mangelhaft” erfolgen. Die Rechtsmediziner fordern schon lange, dass entweder nur spezielle Leichenschauärzte – wie es sie jetzt schon in großen Krematorien gibt – die Schau vornehmen oder diejenigen, die zu diesem Dienst herangezogen werden, ganz speziell und konsequent dafür qualifiziert werden. In Zusammenhang mit Corona allerdings ist es – wie schon in einigen Quellen zu lesen war – zu Beurkundungen gekommen, die zumindest “zweifelhaft” gewesen sind und deren Zustandekommen in einigen “Kreisen” scheinbar zumindest nicht unerwünscht war.

 

Nordkurier Mediengruppe/PSM, Foto: Systembild: Obduktionen – Rechtsmediziner zweifeln an der Zahl der Corona-Toten © IStock