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Dorint-Hotels legen Verfassungsbeschwerde wegen Corona-Hilfen ein

Veröffentlicht von PSM.Media

Betreiber der Dorint-Hotels bekommen nur rund ein Drittel ihrer Kosten aufgrund der Schließungen ersetzt

Ein weiteres Mal wehrt sich die Branche des Gastgewerbes gegen die Corona-Politik der Regierung

Berlin. Die großen Hotelunternehmen bekommen nur einen Teil ihrer Verluste aufgrund der Schließungen ersetzt. Die Betreibergesellschaft der Dorint-Hotelgruppe geht juristisch gegen die aus ihrer Sicht unzureichenden Corona-Hilfen vor. In einer Verfassungsbeschwerde bemängelt die DHI Dorint Hospitality & Innovation GmbH eine Ungleichbehandlung kleiner und großer Unternehmen.

Die Betriebsverbote seit November würden für alle Hotels gelten, doch die entstandenen Kosten nicht für alle Betreiber vom Staat ausgeglichen. “Heute befinden wir uns im 6. Monat des Lockdowns mit einem schwerwiegenden Eingriff in die Freiheit der Ausübung des Berufes nach Artikel 12 GG”, zitiert die Welt am Sonntag aus der ihr vorliegenden Beschwerde.

Dorint bemängelt, dass die Staatshilfen nicht in Abhängigkeit zu der Schwere des Eingriffs gewährt werden. Die Überbrückungshilfe-III ist zusammen mit weiteren Kompensationen auf höchstens 12 Millionen Euro pro Unternehmen begrenzt. Dorint beziffert dem Bericht zufolge aber die Verluste nach Abzug aller Hilfen auf 63 Millionen Euro bis Ende Juni.

 

DHI Dorint Hospitality & Innovation GmbH, Foto: Systembild: DHI Dorint Hospitality © IStock