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Kerzen, Blumen und Stofftiere für Urteil des Amtsgerichts Weimar

Veröffentlicht von PSM.Media

Landesweite Anerkennung- Maskenurteil eines Weimarer Amtsrichters

Berlin. Nach einer Hausdurchsuchung bei einem Weimarer Richter machen sich augenscheinlich viele Bürger Sorgen um den Rechtsstaat. In den sozialen Medien finden sich zahlreiche Fotos von Gerichtseingängen, vor denen Menschen weiße Rosen, Kerzen und Spruchschilder abgelegt haben.

Hintergrund ist ein Urteil des Amtsgerichts Weimar gegen die Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen. Es hatte ausschließlich für diese beiden Schulen Gültigkeit, was das Land Thüringen auch umgehend öffentlich betonte.

Gleichwohl feierten Masken-Kritiker in ganz Deutschland das Urteil als bahnbrechend und als Bestätigung ihrer Skepsis.

 

 

Am 1. Mai legten Befürworterinnen und Befürworter des Urteils weiße Rosen und Grabkerzen vor Gerichten in ganz Deutschland nieder, unter anderem in Frankfurt am Main, Düsseldorf, Marburg, Weilheim, Berlin, Hamburg, Ludwigsburg, Montabauer, Rosenheim, Heidelberg, Backnang, Cottbus, Augsburg und Ulm gegeben haben. Auf den Schildern steht etwa “Deutschland, quo vadis?”, “Grundgesetz, Rechtsstaat, R.I.P.” oder “Corona-Diktatur – aufwachen!”, oder: “LIEBE FRIEDEN FREIHEIT DEMOKRATIE. Für den seriösen Weimarer Richter. GOTT ES SCHUTZ. GOTT IST ALLMÄCHTIG.”

Das Thüringer Bildungsministerium stellt dazu folgendes fest:

  1. Eine ordnungsgemäße Bekanntgabe des Beschlusses ist bisher nicht erfolgt. Weder den Schulen noch der Landesregierung liegt der Beschluss in schriftlich ausgefertigter Form vor. Bisher kennen wir lediglich eine Mail an die Schulleitungen.
  2. Wie jede gerichtliche Entscheidung kann auch dieser Beschluss rechtliche Wirkung allein für die am Verfahren Beteiligten entfalten. Vorliegend sind das zwei Schüler. Der Beschluss hat keine Auswirkungen auf die Infektionsschutzmaßnahmen, die für die Thüringer Schulen insgesamt angeordneten wurden. Sie bleiben rechtmäßig in Kraft. Gleiches gilt für zusätzlich verfügte Infektionsschutzmaßnahmen in Kreisen mit hohen Infektionszahlen.
  3. Der Beschluss wirft gravierende verfahrensrechtliche Zweifel auf. So beschränkt sich die Zuständigkeit des Familiengerichts in Sorgerechtsverfahren auf Fragen des Sorgerechts; die Überprüfung von Infektionsschutzmaßnahmen oder Rechtsverordnungen der Landesregierung obliegt dagegen den Verwaltungsgerichten. Auch können nur konkret benannte natürliche oder juristische Personen Adressat von gerichtlichen Ge- oder Verboten sein; die „Leitungen und Lehrer“ zweier Schulen, an die sich der Beschluss richtet, erfüllen diese Grundvoraussetzung nicht.
  4. Ob die Entscheidung angesichts dieser und weiterer verfahrensrechtlicher Probleme überhaupt rechtliche Wirkung entfaltet und Bestand haben kann, muss obergerichtlich überprüft werden. Das Bildungsministerium wird daher schnellstens eine obergerichtliche Prüfung des Beschlusses anstrengen.
  5. Zum Umgang mit den zwei von der Entscheidung betroffenen Kindern steht das Bildungsministerium mit den Schulen im Austausch. Im Übrigen gelten an den zwei betroffenen Schulen in Weimar und im ganzen Freistaat die Infektionsschutzmaßnahmen für alle Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler unverändert weiter.

In Weimar selbst versammelten sich am Samstag ca. 1000 Demonstranten am Amtsgericht, trotz eines gerichtlich bestätigten Verbots. Es kam zu Rangeleien mit der Polizei.

 

Presse.Online greift auf Bildmaterial von Demonstranten aus den sozialen Medien zurück. Von Bildagenturen gibt es dazu kein Material.

 

PSM, Foto: Telegram © Anwalt Haintz