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Beschluss aus Karlsruhe stützt Sensationsurteil aus Weimar

Veröffentlicht von PSM.Media

Keine Masken, kein Abstand, keine Tests. So hatte ein Weimarer Richter für zwei Schulkinder entschieden

Karlsruhe. Der Beschluss des OLG Karlsruhe erging aufgrund der Beschwerde einer Mutter, die in einer Pforzheimer Schule wegen der schulinternen Anordnung von Corona-Massnahmen das körperliche, seelische und geistige Wohl ihrer Kinder gefährdet sah.

2020News.DE – Zitat: “

Der Senat für Familiensachen am Oberlandesgericht Karlsruhe hat einen Beschluss (AZ 20 WF 70/21) gefaßt, der aufzeigt, dass der Rechtsbeugungsvorwurf gegenüber dem Weimarer Familienrichter Christian Dettmar ohne Rechtsgrundlage erhoben worden ist. Das OLG Karlsruhe hat mitgeteilt, dass das Familiengericht bei einer Anregung gem. § 1666 BGB verpflichtet ist, nach pflichtgemässem Ermessen Vorermittlungen einzuleiten. Es kann die Prüfung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, nicht einfach auf das Verwaltungsgericht verlagern.

Der Beschluss des OLG Karlsruhe erging aufgrund der Beschwerde einer Mutter, die in einer Pforzheimer Schule wegen der schulinternen Anordnung von Corona-Massnahmen das körperliche, seelische und geistige Wohl ihrer Kinder gefährdet sah.

Das Familiengericht in Pforzheim hatte das Verfahren an das Verwaltungsgericht verwiesen: Die Mutter begehre die Ausserkraftsetzung schulischer Schutzanordnungen und die Überprüfung der den Anordnungen zugrundeliegenden Rechtsverordnungen. Zuständig sei hierfür das Verwaltungsgericht.

Die Mutter hatte argumentiert, dass der Gegenstand des Verfahrens eine Angelegenheit der Personenfürsorge sei, für die allein das Familiengericht zuständig sei.

Die Richterin am OLG Karlsruhe – Senat für Familiensachen – folgte der Rechtsauffassung der Mutter und hob den Beschluss des Familiengerichts Pforzheim auf: das Familiengericht sei das für die Beurteilung einer möglichen Kindswohlgefährdung zuständige Gericht, es könne die ihm per Gesetz zugewiesene Aufgabe nicht einfach auf das Verwaltungsgericht übertragen.

Der Beschluss zeigt, dass die Rechtsauffassung des Weimarer Richters Christian Dettmar rechtlich zutreffend ist. Er hatte den als Sensationsurteil bekannt gewordenen Beschluss gefasst, dass es zwei Weimarer Schulen mit sofortiger Wirkung verboten sei, den Schülerinnen und Schüler vorzuschreiben, Mund-Nasen-Bedeckungen aller Art (insbesondere qualifizierte Masken wie FFP2-Masken) zu tragen, AHA-Mindestabstände einzuhalten und/oder an SARS-CoV-2-Schnelltests teilzunehmen. Zugleich so Richter Dettmar, sei der Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten.

Der Beschluss von Richter Dettmar ist – weltweit erstmalig – nach Auswertung von Sachverständigengutachten ergangen. Die Biologin Prof. Dr. Ulrike Kämmerer hatte eine Expertise zur fehlenden Aussagekraft der PCR-Tests erstellt. Die Hygienikerin Prof. Dr. Ines Kappstein hatte die aktuelle Studienlage zu den Masken ausgewertet und deren fehlenden Nutzen zur Virusabwehr bei gleichzeitiger Schädlichkeit der Masken für ihre Träger unter anderem durch Verkeimung festgestellt. Der Psychologe Prof. Dr. Christoph Kuhbandner hatte die psychische Beeinträchtigung der Kinder durch die Massnahmen untersucht. Der Richter folgte in seinem Beschluss den Erkenntnissen der Experten und bejahte eine Kindswohlgefährdung bei Fortsetzung der Massnahmen (Urteil im Volltext inklusive Sachverständigengutachten).

Wegen der – rechtlich korrekten – Annahme seiner Zuständigkeit war Richter Dettmar von der Staatsanwalt Erfurt und in den Medien der Rechtsbeugung bezichtigt worden. Aufgrund des Rechtsbeugungsvorwurfs wurde eine Hausdurchsuchung im Büro, im PKW und in den Privaträumlichkeiten des Richters durchgeführt, wurden sein Handy und Laptop beschlagnahmt und gespiegelt. Dem Vorgehen der Staatsanwalt gegen Richter Dettmar ist nun spätestens mit dem Beschluss aus Karlsruhe der Boden entzogen. Sein Strafverteidiger Dr. Gerhard Strate hatte sich bereits zuvor öffentlich dahingehend geäußert, dass er keinerlei Rechtsgrundlage für ein strafrechtliches Vorgehen gegen den Richter erkennen können.

Auch gegen eine Weilheimer Familienrichterin, die in einem gleichgelagerten Fall ihre Zuständigkeit bejaht und wegen Kindswohlgefährdung gegen die Maskenpflicht von zwei Schülern entschieden hatte, laufen derzeit – bei der Staatsanwaltschaft IV in München – Ermittlungen wegen Rechtsbeugung wegen Entscheidung trotz Unzuständigkeit. Für dieses Verfahren ist der Karlsruher Beschluss in gleicher Weise relevant.”

Am 1. Mai 2021 ist es in ganz Deutschland, insbesondere jedoch in Weimar, der Wirkungsstätte von Richter Dettmar, zur Niederlegung von weissen Rosen vor Gerichtsgebäuden gekommen.

 

2020News.DE, Foto: Systembild für Glückliche Kinder, ohne Masken © IStock

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