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Hartz IV – Wann kommt der Corona-Bonus für Kinder?

Veröffentlicht von PSM.Media

Corona-Bonus: Die Einmalzahlung wird automatisch ab Mitte Mai 2021 ausgezahlt

Gute Nachricht für viele Hartz IV-Empfänger: Im Mai gibt es eine Corona-Sonderzahlung.

Berlin. Die Einmalzahlung wird automatisch ab Mitte Mai 2021 ausgezahlt. Die Gutschrift erfolgt ab Kalenderwoche 19. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht notwendig. Ein entsprechender Bescheid wird versandt.

Zur Entlastung von Menschen in der Coronakrise hatten sich die Spitzen der Koalition im Bund im Februar auf mehrere Maßnahmen geeinigt: Unter anderem gibt es einen einmaligen Corona-Zuschlag für etwa 3,8 Millionen Arbeitslose, Ältere und Behinderte in der Grundsicherung.

Corona-Zuschlag: Wer ist betroffen und wie hoch ist die Einmalzahlung?

Corona-Zuschlag für Empfänger von Grundsicherung: Um Herausforderungen in Zeiten der Pandemie besser meistern zu können, bekommen Menschen mit Anspruch auf Sozialgeld oder Grundsicherung im Mai einmalig 150 Euro. Der Corona-Zuschlag soll die Belastungen des mehrmonatigen Lockdowns abmildern, hieß es entsprechend in der Mitteilung auf Bundesregierung.de. „Er richtet sich an Menschen, die Leistungen der Grundsicherung oder Sozialgeld beziehen. Wer alleinstehend oder alleinerziehend ist oder mit einer Partnerin oder einem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält einmalig einen Corona-Zuschlag in Höhe von 150 Euro.“

Ab wann wird der Corona-Zuschlag ausgezahlt?

Voraussetzung sei, „dass im Mai 2021 ein Anspruch auf Grundsicherung oder Sozialgeld besteht. Das gilt auch für Volljährige, die bei ihren Eltern leben und bei denen das Kindergeld nicht als Einkommen berücksichtigt wird.“

Corona-Zuschlag: Unterstützung für Kundinnen und Kunden der Jobcenter

Wer alleinstehend oder alleinerziehend ist oder mit einer Partnerin oder einem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält einmalig einen Corona-Zuschlag in Höhe von 150 Euro.

Voraussetzung ist, dass im Mai 2021 ein Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) oder Sozialgeld besteht. Das gilt auch für Volljährige, die bei ihren Eltern leben und bei denen das Kindergeld nicht als Einkommen berücksichtigt wird.

Die Einmalzahlung wird automatisch ab Mitte Mai 2021 ausgezahlt. Die Gutschrift erfolgt ab Kalenderwoche 19. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht notwendig. Ein entsprechender Bescheid wird versandt.

Weitere Informationen zur finanziellen Unterstützung durch Arbeitslosengeld II finden Sie auf der Seite Leistungen der Grundsicherung.

Kinderbonus 2021: Sonderzahlung für Familien

Der Kinderbonus für das Jahr 2021 ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Familien. Es handelt sich dabei um ein „Bonus-Kindergeld“ in Höhe von 150 Euro pro Kind.

Es gelten dieselben grundsätzlichen Voraussetzungen, wie für das Kindergeld. Er wird für alle Kinder ausgezahlt, für die im Jahr 2021 ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

Die Auszahlung beginnt ab Mai 2021 für alle Kinder, die in diesem Monat Kindergeld erhalten. Für Kinder, für die in einem anderen Monat Anspruch auf Kindergeld besteht beziehungsweise bestand, wird der Kinderbonus zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt.

Auch für den Kinderbonus ist kein gesonderter Antrag notwendig. Die Auszahlung erfolgt automatisch als eigene Zahlung neben dem Kindergeld.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Kinderbonus: Anspruch, Auszahlung, Höhe.

 

Arbeitsagentur/Presse.Online/PSM, Foto: Systembild für: Corona-Zuschlag in Höhe von 150 Euro © IStock