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Baden Württemberg – beschließt neue Öffnungsschritte

Veröffentlicht von PSM.Media

Sichere Öffnungsschritte bei sinkenden Inzidenzen

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat Öffnungsschritte für eine 7-Tage-Inzidenz von unter 100 festgelegt. Dies gibt eine konkrete Öffnungsperspektive für Hotels und Gaststätten, Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Dabei gelten Test- und Hygienekonzepte sowie Maskenpflicht und Kontaktnachverfolgung.

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat am späten Donnerstagabend eine neue Corona-Verordnung beschlossen. Darin werden zahlreiche Öffnungsschritte festgelegt.

Ab Samstag, 15. Mai soll damit laut Sozialministerium eine Regelung gelten, die dann gilt, wenn die Bundes-Notbremse in einem Landkreis außer Kraft gesetzt wird. Also wenn die Inzidenz an fünf Werktagen hintereinander unter 100 bleibt.

Dann dürfen folgende Einrichtungen öffnen, allerdings nur mit einem Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis :

  • Hotels und andere Beherbergungsbetriebe (z.B. Ferienwohnungen)
  • Außen- und Innengastronomie zwischen 6 und 21 Uhr
  • Betriebskantinen sowie Mensen an Universitäten und Hochschulen
  • Galerien, Museen und Gedenkstätten
  • Archive und Bibliotheken
  • zoologische und botanische Gärten im Außen- und Innenbereich
  • Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen für kleine Gruppen
  • kleinere Freizeiteinrichtungen im Freien (Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Bootsverleih) für kleine Gruppen
  • Sportanlagen für kontaktarmen Freizeit- und Amateursport im Freien für kleine Gruppen
  • Außenbereichen von Schwimm-, Thermal- und Spaßbädern und sonstigen Bädern sowie Badeseen.

Außerdem sind Kulturveranstaltungen, insbesondere von Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen im Freien dann wieder zulässig. Das Gleiche gilt für Spitzen- oder Profisportveranstaltungen.

Für alle Einrichtungen gelte grundsätzlich eine Maskenpflicht und die Einhaltung der Abstandsregeln. Außerdem müssen die Bürger, die solche Angebote nutzen ihre Kontaktdaten erfassen lassen. In allen Einrichtungen seien Obergrenzen der zulässigen Teilnehmerzahl vorgesehen. Für den Einzelhandel sieht der Stufenplan leicht veränderte Click-and-Meet-Regeln vor. Statt einem beliebigen angemeldeten Kunden können Geschäfte auch zwei unangemeldete Kunden mit einem Impf- Test- oder Genesenen-Nachweis einlassen.

Weitere Öffnungsstufen sollen folgen, wenn die Inzidenz in den Landkreisen innerhalb von 14 Tagen konstant sinkt. Die Rückkehr zur nächst niedrigeren Öffnungsstufe erfolgt, wenn die Inzidenzwerte während der 14 Tage im Durchschnitt gestiegen sind.

 

Schwäbischer Verlag/PSM/Presse.Online, Foto: Endlich öffnen Freizeit Möglichkeiten © IStock