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Public Viewing zur EM wird bedingt wieder möglich sein

Veröffentlicht von PSM.Media

Österreich – Maskenpflicht im Freien fällt, Sperrstunde wird auf 24 Uhr erweitert

Wien. Die normative Kraft des Fußballs offenbart sich auch im Pandemie-Management der Bundesregierung. Eigentlich hätte die aktuelle Covid-Öffnungsverordnung Ende Juni außer Kraft treten sollen, einige Teile davon schon zwei Wochen davor am 16. Juni. Tatsächlich wird nun bereits am Donnerstag gelockert. Die Sperrstunde wird auf 24 Uhr erweitert, die Maskenpflicht im Freien fällt dort, wo sie bisher vorgeschrieben war, und es darf wieder etwas kuscheliger werden. Der vorgeschriebene Abstand wird von zwei auf ein Meter verkürzt. Tags darauf wird die Fußball-EM eröffnet, die Abendspiele werden jeweils um 21 Uhr angepfiffen.

“Lustige Zungen behaupten ja, wir haben das wegen der EM gemacht, damit man die gemeinsam verfolgen kann. Das ist nicht ganz zu verifizieren, aber auch nicht zu leugnen”, sagte Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler bei der Verabschiedung des ÖFB-Teams in Richtung EM.

Es ist ein pragmatischer Zugang. Man müsste sich das vorstellen: Österreich spielt gegen die Niederlande, zur Pause steht es 1:0, weil Martin Hinteregger per Gewaltschuss aus 35 Metern getroffen hat, dann schaltet die Wirtin den Fernseher ab, schmeißt die Gäste raus und sperrt ihr Lokal. Wäre eher keine gute Idee. Mit Sperrstunde 24 Uhr geht sich der Schlusspfiff bequem aus, mögliche Siegesfeiern werden freilich eher kürzer ausfallen.

Die Sperrstunde, die nun ganz allgemein auf 24 Uhr erweitert wird, ist nicht die einzige Lockerung in der Gastronomie. Draußen dürfen künftig 16 Personen an einem Tisch sitzen, drinnen 8 (Minderjährige jeweils nicht mitgerechnet). Wichtig vor allem für die Wirte ist die Verringerung der Abstände, dadurch können mehr Gäste bedient werden, das ist für die Gastronomen betriebswirtschaftlich wichtig. Rein wissenschaftlich gilt der Abstand von einem Meter (“Babyelefant”), der in Österreich lange galt, hingegen als überholt. Die Wahrscheinlichkeit einer Infektion ist zehnmal so hoch wie bei einem Abstand von zwei Metern. Nur ist aber eben das allgemeine Risiko derzeit gering, zusätzlich gibt es Präventionsmaßnahmen, etwa die Testverpflichtung für Nicht-Geimpfte.

Maskenpflicht im Freien fällt

Bisher haben sich die Öffnungen noch nicht in höheren Fallzahlen ausgedrückt. Die Sieben-Tage-Inzidenz ist unter 30, hat sich zuletzt stabilisiert. Sie ist nun auch in einem Bereich, wo das Contact Tracing wieder besser greift. Geimpfte werden künftig nicht mehr verpflichtend abgesondert, sondern können als Kategorie-II-Kontakt eingestuft werden.

Die Personen-Regelung in der Gastronomie gilt ab Donnerstag auch bei privaten Treffen, also 8 Personen drinnen, 16 draußen, und bleibt auch nach der Sperrstunde bestehen. Bisher griff danach eine strengere Bestimmung, um große Gruppenansammlungen zu unterbinden. In Wien, etwa am Donaukanal oder am Karlsplatz, bekanntlich mit überschaubarem Erfolg.

Bei Veranstaltungen wird ab 10. Juni die maximale Auslastung von 50 Prozent auf 75 Prozent erhöht, Musik- und Chorproben werden ohne Abstandsregeln und Raumvorgaben wieder erlaubt. Vor allem entfällt die Maskenpflicht bei größeren Veranstaltungen im Freien (ab 50 Personen). Drinnen, etwa im Theater, müssen sie noch getragen werden. Das gilt auch für den Besuch in Pflegeheimen (drinnen FFP2-Maske, draußen nicht) und bei Ausflugschiffen und bei Busreisen. Die 3-G-Regel gilt allgemein.

Private Feiern, Vereinsfeste oder Hochzeiten sind ab Donnerstag zwar etwas erleichtert. Es empfiehlt sich aber, zuzuwarten. Bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze (bis 50 Personen) darf es auch weiterhin keine Speisen und Getränke geben, bei größeren Veranstaltungen, etwa bei Feuerwehrfesten, sind wiederum fixe Sitzplätze nötig, was kaum praktikabel ist. Das wird sich dann ab 1. Juli ändern.

Teile der Nachtgastronomie dürfen im Juli öffnen

Da sich die Öffnungen bisher epidemiologisch nicht sehr negativ ausgewirkt haben, fixierte die Regierung am Mittwoch den Plan. Mindestabstand und jegliche Kapazitätsbeschränkungen werden ab Juli fallen, es wird keine allgemeine Sperrstunde mehr geben, Vereinsfeste und Hochzeitsfeste sind damit wieder möglich.

Und auch Teile der Nachtgastronomie werden wieder öffnen können. Aber eben nur Teile. Die Bar, die bis 4 Uhr Früh offen hat, darf auch zur Nachtgastronomie gezählt werden, sie wird, unter Einhaltung der 3-G-Regel, wieder zum normalen Geschäftsbetrieb zurückkehren können.

Problematisch sind nach wie vor Clubs und Diskos, zumal diese in der Regel von jungen Personen frequentiert werden, die noch keinen Impftermin hatten. Wie schnell das zu höheren Infektionsraten führen kann, ist derzeit in England zu sehen, wo bereits 60 Prozent der gesamten Bevölkerung zumindest eine Impfdosis erhalten haben. In Österreich sind es rund 43 Prozent. Dennoch steigen, mutmaßlich aufgrund der indischen Variante (“Delta”), die Infektionszahlen auf der Insel mit einer effektiven Reproduktionszahl von immerhin fast 1,5.

Das Gesundheitsministerium arbeitet noch an der Verordnung für den Juli. Es ist rechtlich nicht so einfach, die diversen gastronomischen Betriebsarten unterschiedlich zu behandeln. Im Vorjahr hatte man im Sommer Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze zwar mit einer Obergrenze versehen (erst 100 Personen, dann 200), trotzdem gab es dann zahlreiche Cluster – allerdings noch keinen Impfstoff und keine Testmöglichkeiten. Ob allein Schnelltests ausreichen, um solche Cluster von oftmals Ungeimpften in Diskos zu verhindern, ist fraglich. Dennoch will man heuer bei Veranstaltungen keine Obergrenzen mehr wie im Vorjahr. Der juristische Weg, Superspreadings zu verhindern, muss also ein anderer sein. Zumal der im Vorjahr gewählte unter den damaligen Bedingungen auch nicht sehr erfolgreich war.

 

APA/DPA/Presse.Online, Foto: Systembild für: Public Viewing zur EM wird bedingt wieder möglich sein © IStock