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Bundestag verabschiedet neues Lieferkettengesetz

Veröffentlicht von PSM.Media

Bundestag beschließt Gesetz gegen Ausbeutung und Naturzerstörung

Der jahrelange Kampf gegen Gewinne ohne Gewissen zahlt sich aus: Am 11. Juni hat der Bundestag das Lieferkettengesetz verabschiedet. Das ist ein Meilenstein für den Schutz von Menschenrechten und Umwelt in globalen Lieferketten:

Das Gesetz ist ein hart erkämpfter Erfolg der Zivilgesellschaft und bedeutet eine Abkehr vom Prinzip der Freiwilligkeit. Das ist ein Paradigmenwechsel hin zu mehr Menschenrechten in der Wirtschaft. Erstmalig nimmt ein Gesetz deutsche Unternehmen hierzu in die Pflicht und stellt sich skrupellosen Geschäftspraktiken entgegen.

Berlin. Große Unternehmen in Deutschland sollen keine Kinder- oder Zwangsarbeit und keine Umweltzerstörung in ihren internationalen Lieferketten mehr dulden. Der Bundestag beschloss am Freitag einen Gesetzesentwurf der Regierung für neue Sorgfaltspflichten. In namentlicher Abstimmung votierten 412 Abgeordnete für das Gesetz, 159 dagegen, 59 enthielten sich. In zweiter Lesung hatten Union, SPD und die Grünen für das Lieferkettengesetz gestimmt. Die Linke enthielt sich, AfD und FDP stimmten dagegen.

Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zeigten sich bewegt, dass das Gesetz nach langen Diskussionen nun komme. “Das war vielleicht meine letzte Rede hier, aber ganz sicher das wichtigste Gesetz für mehr Gerechtigkeit zwischen Reich und Arm – wir haben noch viel zu tun”, sagte Müller, der nach der Wahlperiode aus dem Parlament ausscheidet.

Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder

Unternehmen sollen ihrer globalen Verantwortung für Menschenrechte und Umweltstandards besser nachkommen. Das Gesetz gilt vom 1. Januar 2023 an, und zwar erst einmal für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern – von 2024 an dann auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern. Laut Statistik gibt es in Deutschland rund 2.890 Unternehmen mit 1.000 oder mehr Beschäftigten. Kleinere mittelständische Unternehmen sind nicht betroffen.

Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen den Unternehmen hohe Bußgelder. Über die bestehenden Regeln hinaus sollen Unternehmen aber nicht zivilrechtlich für Menschenrechtsverletzungen belangt werden können.

 

dpa/presse.online, Foto: Selten sah man zuletzt Minister der Großen Koalition in solcher Eintracht: Entwicklungsminister Müller (CSU, l.) und Arbeitsminister Heil (SPD) © picture alliance/dpa | Michael Kappeler/dpa