Freitod in Unfreiheit: Land: Zwangsernährung war nicht zulässig
Aachen. Im Fall eines Häftlings, der sich in NRW durch Nahrungsverweigerung das Leben nahm, werden schwere Vorwürfe gegenüber der Justiz laut. Der Mann hatte nach Recherchen des “Kölner Stadt-Anzeiger” (Samstag-Ausgabe) offenbar schwerwiegendere psychische Probleme als bislang dargestellt. Die JVA Aachen hatte den Mann nicht zwangsernähren lassen und dies damit begründet, dass er bei seinem Entschluss voll einsichtsfähig gewesen sei. Laut einem Gerichtsgutachten litt der Mann, der seine Frau getötet hatte, an einer “depressiven Erkrankung”. Dieses Gutachten lag der JVA Aachen aber nicht vor, wie die Anstaltsleitung der Zeitung bestätigte. Nach seiner Festnahme wurde er mit Verdacht auf Psychose zunächst zwangseingewiesen, kurz darauf aber für gewahrsamsfähig erklärt. In der JVA Köln, wo er zwischenzeitlich war, unternahm er innerhalb nur weniger Tage mehrere Suizidversuche.
Sein Strafverteidiger Carsten Rubarth erhob im Gespräch mit dem “Kölner Stadt-Anzeiger” schwere Vorwürfe: “Aus meiner Sicht hat der Strafvollzug hier vollkommen versagt. Die JVA ist verantwortlich für den Tod dieses Mannes. Mein Mandant hätte in eine Psychiatrie gehört.” Der Rechtspsychologe Alexander Schmidt von der Universität Mainz sagte der Zeitung: “Wenn ein Mensch solch schwere psychische Auffälligkeiten zeigt, mit mehreren dokumentierten Suizidversuchen, dazu Äußerungen, die zumindest in die Richtung des Wahnhaften, Psychotischen gehen, dann ist er sehr wahrscheinlich nicht mehr in der Lage, frei über seine Gesundheit zu entscheiden.” Ob ein Mensch in einer solchen Situation noch über eine freiwillige Willensbildung verfüge, hätte mit einem aktuellen psychiatrischen Gutachten hinreichend und fortwährend geprüft werden müssen. Mit Blick auf das bereits erstellte Gerichtsgutachten kritisierte Norbert Konrad, Professor für forensische Psychiatrie an der Berliner Charité: “Warum der JVA das schriftliche Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen nicht vorgelegen hat, ist aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar. Es hätte gerade in einem solch speziellen Fall von der JVA angefordert werden müssen.”
Das Land NRW verteidigte das Vorgehen, der Betroffene sei “engmaschig ärztlich und psychologisch betreut” worden. “Noch kurz vor seinem Tod wurde er vor Verlegung in das Justizvollzugskrankenhaus einer Psychiaterin vorgestellt”, erklärte ein Sprecher der Landesjustizvollzugsdirektion auf Anfrage der Zeitung. Von fachärztlicher Seite habe nicht festgestellt werden können, “dass der Betroffene für den Zeitraum seiner Entscheidung, auf Essen und Trinken zu verzichten, krankheitsbedingt nicht in der Lage war, einen freien Willen zu bilden. Nach hiesigem Kenntnisstand waren Zwangsmaßnahmen daher zu diesem Zeitpunkt unabhängig von der Art der Unterbringung des Betroffenen nicht zulässig.”
Nach dem Tod des Mannes enthielt das Justizministerium der zuständigen Vollzugskommission im Landtag offenbar wichtige Informationen vor. Wie der “Kölner Stadt-Anzeiger” von zwei Gremiumsmitgliedern erfuhr, hatte das Ministerium ihnen lediglich mitgeteilt, dass der Mann die Nahrungsaufnahme eingestellt und an multiplem Organversagen gestorben sei. Über die Hintergründe seines Sterbewunsches, seine psychische Vorgeschichte und den dramatischen Haftverlauf aber seien die Abgeordneten weitestgehend im Unklaren gelassen worden, so die beiden Mitglieder. “Diese Informationen wären aber natürlich essenziell gewesen”, sagte ein Kommissionsmitglied der Zeitung.
Kölner Stadt-Anzeiger/Presse.Online, Foto: Systembild für Häftling © IStock