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Frankreich fordert COVID-Pass für Restaurants und Flugreisen

Veröffentlicht von PSM.Media

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Paris. Frankreich erweitert die Nutzung des digitalen COVID-Zertifikats der EU auf zusätzliche Bereiche des täglichen Lebens. Ab dem 21. Juli sollen Freizeit- und Kultureinrichtungen mit mehr als 50 Besuchern nur noch gegen Vorlage des Dokuments besucht werden dürfen. Ab Anfang August beginnt die Pflicht auch in weiteren Einrichtungen wie Restaurants und Einkaufszentren sowie in Flugzeugen.

• Es gilt wieder der Gesundheitsnotstand mit Sperrstunde für Martinique und La Réunion
• Pflicht-Impfung für Pflegekräfte, Zeit bis 15. September
• Sanitärpass wird Pflicht für Freizeit- und Kultureinrichtung ab 21. Juli für alle ab 12 Jahre
• August: Sanitärpass (Impf- bzw. Testnachweis) wird Pflicht in Restaurants, Cafés, Einkaufszentren und anderen Orten mit Publikumsverkehr, darunter auch Altenheime und Krankenhäuser, sowie bei Flugreisen.
• Verstärkte Kontrollen an den Grenzen zu Risikogebieten
• September: Impfkampagne für 3. Dosis

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron kündigte am 12. Juli in einer Fernsehansprache die Neuerungen an, mit denen vor allem die Verbreitung der Delta-Mutation eingedämmt werden soll. Demnach dürfen bereits ab Mitte kommender Woche Freizeiteinrichtungen mit mehr als 50 Gästen nur noch von Inhabern eines digitalen COVID-Passes der EU besucht werden. Dies betrifft beispielsweise Kinos, Theater, Museen sowie Freizeitparks. Rund eineinhalb Wochen später tritt die nächste Stufe der Maßnahmen in Kraft: Ab Anfang August – das konkrete Startdatum wird bisher nicht genannt – wird das Dokument auch für den Zugang zu Cafés und Restaurants, Einkaufszentren, Krankenhäusern und Seniorenheimen Pflicht. Darüber hinaus wollen die Behörden die Vorlage des Passes von allen Passagieren von Flugzeugen, Zügen und Fernbussen verlangen.

Mehr Erweiterungen möglich

Die Vorlagepflicht gilt für alle Personen ab zwölf Jahren. Der digitale COVID-Pass weist nach, dass sein Besitzer vollständig gegen das Coronavirus geimpft, von ihm genesen oder aktuell negativ getestet ist. Aus einer Mitteilung auf dem COVID-Informationsportal der französischen Regierung geht hervor, dass je nach Pandemielage noch weitere Orte und Einrichtungen in die Liste der passpflichtigen Bereiche aufgenommen werden können. Mit der Verschärfung will die Regierung die Bevölkerung dazu animieren, sich impfen zu lassen.

Impfpflicht für einige Berufsgruppen

Einige Berufsgruppen haben in Frankreich bald kaum noch eine Wahl: Beschäftigte im Gesundheitswesen und in der Altenpflege müssen sich obligatorisch bis zum 15. September gegen das Coronavirus impfen lassen. Ab Mitte dieses Monats erfolgen Kontrollen, bei Zuwiderhandlungen drohen Geldstrafen und andere Sanktionen. Aktuell sind in Frankreich bereits rund 40 Prozent der Bevölkerung geimpft, die Impfangebote sind für alle Personen ab zwölf Jahren frei verfügbar. Als weiteren Anreiz wollen die Behörden ab Herbst keine kostenfreien PCR-Tests mehr anbieten, es sei denn, sie erfolgen auf ärztliches Rezept.

Einreise nach Frankreich

• Testpflicht für Erwachsene und Kinder ab 11 Jahren. Der Test muss beim Grenzübertritt vorliegen und darf nicht nachgereicht werden.

• Sprache: Französisch bevorzugt, aber auch andere EU-Sprachen werden akzeptiert. Hauptsache: Testergebnis negativ. Dies verstehen auch die Franzosen (da heißt es négatif).

• Entscheidend für die Stundenzählung ist das Ergebnis, das auf dem Testzertifikat aufgeführt ist. Dies ist in den allermeisten Fälle die Uhrzeit der Probenentnahme.

• genehmigte Test: Antigen- und PCR-Tests; bei PCR sind auch Pool-Tests (Speicheltests) genehmigt. Die Tests

dürfen maximal 72 Stunden alt sein.

• Geimpfte und Genesene (max. 6 Monate nach Gesundung) sind von der Testpflicht befreit

Ausnahmen von der Testpflicht

• Berufskraftfahrer
• Grenzgänger
• Einwohner eines Grenzgebiets an Frankreichs EU-Binnengrenzen  (in einem Umkreis von 30 km um den Wohnsitz und für einen Zeitraum von unter 24 Stunden).
• seit 9.  Juni: Geimpfte und Genesene bis zu maximal sechs Monaten nach der Gesundung. Als geimpft gelten alle, die zum Zeitpunkt der Reise seit mindestens 14 Tagen vollständig geimpft ist (vier Wochen für den Johnson & Johnson-Impfstoff) und Genesene, die nach einer Corona-Erkrankung eine Impfung erhalten haben. Die EU akzeptiert den Schweiter Impfnachweis.

Coronapass

Es gibt seit 1. Juli 2021  das EU-weite Impfzertifikat. Es genügt, die deutschen Impfnachweise in die deutsche App des Robert-Koch-Institutes hochzuladen. Die dort gespeicherten Impfnachweise erhalten dann den EU-weiten Code. https://digitaler-impfnachweis-app.de

Wer ein französisches Impfzertifikat hat, lädt es in die #TousAntiCovid-App hoch. Auch sie erstellt einen QR-Code, der EU-weit auslesbar ist. Ältere Impfzertifiakte (vor 25. Juni) werden automatisiert in das neue Format umgewandelt.

Seit 8. Juli akzeptiert die EU auch den Schweizer Impfnachweis.

Der EU-Covid-Pass befreit Nicht-Geimpfte nicht von der Testpflicht. Der digitale Ausweis speichert lediglich Test- und Impfnachweise und macht sie einheitlich mit einem QR-Code auslesbar.

Der Coronapass vereinheitlicht nur den Dokumentenaustausch und vereinfacht die Kontaktverfolgung.

Selbsterklärung

Das entsprechende Dokument könnt ihr auf der Webseite des französischen Innenministeriums auf Englisch und Französisch downloaden 

Maskenpflicht

Die Maskenpflicht draußen ist aufgehoben.

Sie gilt weiterhin:

• drinnen im öffentlichen Raum
•  in Geschäften, Museen, Kinos und Theatern
• in der Gastronomie beim Gang zum Tisch, beim Aufgeben der Bestellung am Tisch und sobald ihr euch im Lokal bewegt.
• Départements und Kommunen legen die Details fest und informieren mit Schildern.

Shopping

Geschäffte und Märkte sind geöffnet. Beim Besuch von Einkaufszentren ist ab 1. August der Pass Sanitaire bzw. ein entsprechender Impf- oder Testnachweis Pflicht.

 

Check24 GmbH/Presse.Online, Foto: Paris © IStock