Bis 2050 soll der Strombedarf in Deutschland vollständig aus treibhausgasneutralen Energiequellen gedeckt werden
Das ist das Ziel des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Dafür müssen vor allem Windenergie und Photovoltaik zur Stromerzeugung ausgebaut werden.
Berlin. Vor einigen Monaten kursierte im politischen Berlin die Vermutung, dass sich die Union beim Thema erneuerbare Energien Verhandlungsmasse für die Koalitionsgespräche nach der Bundestagswahl zur Seite legt. Genau so ist es gekommen. Damals ging es um die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.
Auf Druck der Christsozialen kam nur eine Minireform zustande. Vorschläge zur Beschleunigung des Ausbaus, die dringend notwendig waren, wurden in den Wind geschlagen.
Jetzt hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier einige dieser Punkte aufgegriffen und sie als Eckpunkte für mögliche Koalitionsverhandlungen im Herbst definiert. Das mag taktisch klug sein. Altmaiers Verhalten ist zugleich in hohem Maße zynisch. Denn für die Sache selbst, den Klimaschutz, sind die Folgen verheerend. Was der CDU-Minister Altmaier nun auf den Tisch legt, hätte schon vor Jahren auf den Weg gebracht werden müssen.
So funktioniert es: Das EEG kurz erklärt
Damit sich der Bau von Anlagen zur Stromerzeugung aus regenerativen Energien lohnt, erhalten Betreiber dafür eine kalkulierbare Vergütung. Der zugesagte Abnahmepreis ist je nach Größe der Anlage und Art der Energiequelle unterschiedlich und im Erneuerbare-Energien-Gesetz geregelt. Außerdem verpflichtet das EEG die Netzbetreiber, den Strom aus solchen Anlagen abzunehmen und zu vermarkten.
Die EEG-Förderung besteht also nicht in Zuschüssen für den Bau der Anlagen, sondern in garantierten Stromvergütungen über einen Zeitraum von 20 Jahren. In der Regel können Anlagen jedoch deutlich länger betrieben werden – PV-Anlagen zum Beispiel 30 Jahre und mehr. Für Anlagen, die inzwischen aus dem 20-jährigen Förderzeitraum gefallen sind – sogenannte ausgeförderte Anlagen – enthält das EEG 2021 neue Regelungen der Einspeisevergütung.
Den Vergütungsgarantien des EEG stehen stark, sogar stündlich schwankende Marktpreise gegenüber. Denn Strom wird an einer Börse gehandelt und folgt dem üblichen Prinzip von Angebot und Nachfrage. In der Regel liegt der Markpreis unter der zugesagten Vergütung für Ökostrom. Zwar variieren bei großen Anlagen dann auch die Abnahmepreise. Dennoch entsteht eine Kostendifferenz, die auf (fast) alle Stromkunden umgelegt wird – bekannt als EEG-Umlage. Auf der Stromrechnung privater Verbraucher ist sie als Sonderposition ausgewiesen
Frankfurter Rundschau/Presse.Online, Foto: Systembild für Zynische Klimapolitik © IStock