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Bundesregierung will einfache Risikogebiete nicht mehr einstufen

Veröffentlicht von PSM.Media

Keine Risikogebiete mehr? Bundesregierung plant Änderung bei Urlaubsorten

Berlin. Risikogebiete, Hochinzidenzgebiete und Virusvariantengebiete: In diese Kategorien stuft die Bundesregierung derzeit die Corona-Situation ausländischer Staaten ein. Je nach Einstufung gelten für Reiserückkehrer unterschiedliche Konsequenzen. Doch welche Regeln gelten wann? Quarantäne, keine Quarantäne, Quarantäne nur für Nicht-Geimpfte – so richtig blickt niemand mehr durch. Das soll sich jetzt ändern.

Corona: „Risikogebiete“ abgeschafft? Bundesregierung plant offenbar neue Einstufung

Wie die WAZ unter Bezug auf einen Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums erfahren haben will, plant die Bundesregierung offenbar die Abschaffung von „einfachen Risikogebieten“. Damit sollen Reiseauflagen für Urlauber deutlich vereinfacht werden.

Geplant sei demnach nur noch eine Einteilung in „Hochrisiko- und Virusvariantengebiete“. Die Verordnung soll bereits in knapp zwei Wochen, am 28. Juli (Mittwoch), in Kraft treten.

Noch während der aktuellen Reisesaison sollen sich die Einreisebedingungen für Deutschland erneut ändern. Da die aktuelle Einreiseverordnung zu Ende Juli ausläuft, plant die Regierung nach übereinstimmenden Medienberichten eine Neuregelung. Künftig sollen alle Ankommenden unabhängig von ihrem Transportmittel verpflichtet werden, einen negativen Corona-Test, einen Impfnachweis oder ein Genesungszertifikat vorzulegen. Diese Auflage gilt aktuell bereits für Flugpassagiere und soll nun offenbar auch auf die auf dem Land- und Seeweg Reisenden ausgedehnt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Abreiseland als Risikogebiet eingestuft ist oder nicht.

Weiterhin Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete

Die Einstufung sogenannter einfacher Risikogebiete wäre damit nicht mehr nötig. Dieser Status wird bislang für Länder und Regionen verhängt, deren Sieben-Tage-Inzidenz über dem Wert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner liegt. Auch künftig werden jedoch Corona-Hochrisikogebiete ausgewiesen. Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 200 gilt ein Land als Hochinzidenzgebiet, bei Verbreitung einer in Deutschland nicht grassierenden Corona-Mutation als Virusvariantengebiet. Beide Kategorien sind mit strengeren Einreisebedingungen verbunden. Bei Einreisen aus einem Hochinzidenzgebiet werden für Ungeimpfte zehn Tage Quarantäne fällig, die mittels negativem Test nach fünf Tagen beendet werden kann. Nach Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt die Quarantänezeit generell 14 Tage und ist nicht verkürzbar.

Anreiz zum Impfen

Als einer der Gründe für die neue Regelung, welche anscheinend nach Zustimmung der Ministerien am 21. Juli final beschlossen werden soll, gilt die Steigerung der Impfbereitschaft in der Bevölkerung. Durch den Entfall der Testpflicht bei der Einreise für Geimpfte sowie die Umgehung der Quarantäne nach Aufenthalt in Hochinzidenzgebieten wird das Reisen wesentlich erleichtert. Andere europäische Staaten haben inzwischen zumindest für bestimmte Bevölkerungsgruppen eine Impfpflicht gegen das Coronavirus verhängt; Bundeskanzlerin Angela Merkel schließt derartige Maßnahmen für Deutschland jedoch aus.