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Italien verschärft Corona-Maßnahmen

Veröffentlicht von PSM.Media

Corona-Inzidenz steigt: Italien verschärft Regeln

Italien verschärft aufgrund steigender Infektionszahlen die Corona-Maßnahmen wieder. Ab dem 6. August 2021 soll daher der Grüne Pass eingeführt werden. Mit diesem wird unter anderem der Zutritt zu Innenräumen von Restaurants und Freizeiteinrichtungen geregelt.

Rom. In Italien sind die Infektionszahlen zuletzt stark angestiegen. Besonders betroffen sind die Hauptstadt Rom, die Inseln Sizilien und Sardinien sowie die Region Venetien. Als Konsequenz greift die Regierung Italiens nun wieder zu härteren Maßnahmen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Wer ab dem 6. August 2021 Innenräume von Restaurants und Bars besuchen möchte, benötigt hierfür den Grünen Pass. Dieser gibt Auskunft darüber, ob eine Person bereits gegen das Coronavirus geimpft wurde, innerhalb der letzten sechs Monate davon genesen ist oder in den vergangenen 48 Stunden negativ getestet wurde. Ausgestellt werden soll dieser bereits nach der ersten Impfung. Außenterrassen gastronomischer Betriebe dürfen weiterhin ohne den Pass besucht werden.

Freizeiteinrichtungen ebenfalls nur mit Grünem Pass zugänglich

Neben Restaurants und Bars soll der Grüne Pass auch als Zugangsvoraussetzung für Veranstaltungen und Freizeiteinrichtungen gelten. Darunter zählen Großveranstaltungen, wie Konzerte und Fußballspiele, sowie weiterhin der Besuch von Museen und Theatern. Auch der Zutritt zu Schwimmbädern und Fitnessstudios ist dann nur noch mit Grünem Pass erlaubt. An Messen und Kongressen darf ebenfalls nur mit Nachweis teilgenommen werden. Weiterhin generell geschlossen bleiben Diskotheken.

Einreise nach Italien

Da es sich bei dem „Grünen Pass“ um einen Nachweis über einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung handelt, können deutsche Reisende auch ihre Impfbescheinigung auf Papier oder digital mitbringen. Das COVID-Zertifikat der Europäischen Union ist in Italien anerkannt. Dann ist auch der „Grüne Pass“ nicht nötig. Laut italienischem Gesundheitsministerium ist das Zertifikat bereits 14 Tage nach der ersten Impfdosis gültig.

 

Check24 GmbH/Presse.Online, Foto: Bozen © IStock