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Italien – Nachweispflicht für Transportmittel ab 1. September

Veröffentlicht von PSM.Media

Grüner Pass jetzt Pflicht in Italien

Die italienische Regierung weitet die Nachweispflicht im Rahmen des Grünen Passes auf das öffentliche Transportwesen aus. Laut Informationen der offiziellen Regierungswebsite für die italienische COVID-19-Zertifizierung muss ab 1. September 2021 der Grüne Pass beim Betreten von Flugzeugen, Zügen, Bussen und Fähren im inländischen Fernverkehr vorgezeigt werden. Seit vergangener Woche besteht die Nachweispflicht bereits für zahlreiche öffentliche Einrichtungen.

Rom. Die Einführung der Nachweispflicht ab September dieses Jahres wird für überregionale Reisen innerhalb Italiens zur Anwendung kommen. Demzufolge muss für den Antritt von Inlandsflügen wie auch für Fahrten mit Hochgeschwindigkeitszügen ab Herbst 2021 der Grüne Pass vorliegen. Auch Busreisen, die mehr als zwei Regionen Italiens miteinander verbinden, sowie der Schiff- und Fährverkehr sind von dieser Maßnahme betroffen. Laut Informationen der Regierungswebsite wird das Zertifikat von Personen ab zwölf Jahren in allen Zonen Italiens gefordert. Der Nachweis muss mindestens eine Impfdosis, einen maximal 48 Stunden alten, negativen Molekular- oder Antigentest oder eine Genesung einer COVID-19-Erkrankung in den letzten sechs Monaten bescheinigen.

Nachweispflicht seit 6. August

Bereits seit vergangener Woche gilt in Italien eine Nachweispflicht im Rahmen des Grünen Passes für das Betreten zahlreicher öffentlicher Einrichtungen sowie Veranstaltungen. Demzufolge wird der Zutritt zu Innenräumen gastronomischer Einrichtungen und weiteren Freizeitstätten wie Theater und Museen nur Inhabern des Zertifikats gewährt. Ausgestellt wird der Pass vom italienischen Gesundheitsministerium, er kann in digitaler und gedruckter Form genutzt werden. Akzeptiert wird auch die Nutzung des digitalen COVID-Zertifikats der EU.

Einreisebestimmungen für Italien

Reisenden aus Ländern der Europäischen Union wird die quarantänefreie Einreise nach Italien mittels der Vorlage des digitalen Zertifikats der EU gestattet, welches einen negativen Test-, Impf- oder Genesungsnachweis bescheinigt. Sollte kein Zertifikat vorliegen, besteht die Pflicht zur fünftägigen Selbstisolation. Zusätzlich muss das örtliche Gesundheitsamt informiert und am Ende der Quarantäne ein Corona-Test durchgeführt werden. Darüber hinaus wird von allen Personen vor Antritt der Reise das Durchführen einer Einreiseanmeldung mittels eines Online-Formulars gefordert.

 

Check24 GmbH/Presse.Online, Foto: Italien – Nachweispflicht für Transportmittel © IStock