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Frankreich – Neue Corona-Regeln hinter der Grenze

Veröffentlicht von PSM.Media

Wofür Jugendliche in Frankreich schon bald den Gesundheitspass brauchen

Bereits seit dem Sommer gehört der „pass sanitaire“ zum Alltag in Frankreich. Für den Zutritt zu zahlreichen öffentlichen Einrichtungen wird mittels dieses Gesundheitspasses nachgewiesen, ob Nutzer geimpft, genesen oder negativ auf das Coronavirus getestet sind. Ab dem 30. September wird die französische Umsetzung der 3G-Regel laut einer Regierungsmitteilung erweitert: Auch Jugendliche zwischen zwölf und 17 müssen den Pass nutzen.

Paris. Ab dem 30. September müssen auch Jugendliche in Frankreich über den COVID-Gesundheitspass verfügen. Laut einer Mitteilung der Regierung gilt das für Personen ab zwölf Jahren und zwei Monaten bis einschließlich 17 Jahren. Die zweimonatige Frist soll gewährleisten, dass frisch zwölf Jahre alt Gewordene eine Impfung erhalten können. Der Pass kann als ausgedruckter Nachweis oder in digitaler Form mitgeführt werden. In der Regel wird er in der französischen Corona-App TousAntiCovid hinterlegt.

Zutritt zu öffentlichen Einrichtungen nur mit Gesundheitspass

Der Gesundheitsausweis wird für den Zutritt zu vielen Einrichtungen des öffentlichen Lebens benötigt. So gilt die 3G-Regel beim Besuch von Kulturstätten wie Kinos, Museen und Theatern. Seit August wurde der Pass ausgeweitet und muss nun auch für die Gastronomie vorgezeigt werden. Wer in den Innen- oder Außenbereichen von Cafés oder Restaurants platznehmen möchte, muss einen der drei COVID-Präventionsaspekte erfüllen. Auch für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeheimen, Einkaufszentren sowie für Inlandsreisen mit Bahn, Bus und Flugzeug ist der Pass verpflichtend.

Bedingungen für den „pass sanitaire“

Der französische Corona-Pass weist aus, wer gegen das Virus geimpft, von ihm genesen oder negativ darauf getestet wurde. Zulässige Tests sind dabei sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests und unter Aufsicht durchgeführte Selbsttests. Diese dürfen höchstens 72 Stunden alt sein. Genesene müssen das Ergebnis eines positiven COVID-Tests, der zwischen elf Tage und sechs Monate alt ist, vorlegen. Als vollständig geimpft gelten Personen, deren zweite Dosis sieben Tage (bei Impfstoffen von Astrazeneca, Moderna und Biontech Pfizer) oder deren Einzelinjektion 28 Tage (bei Johnson & Johnson) vor Einreise erfolgte. Auch bei Genesenen, die eine Impfung erhalten haben, muss diese mindestens sieben Tage vor Einreise verabreicht worden sein.