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Erhöhung der Strompreise? Sonderkündigungsrecht!

Veröffentlicht von PSM.Media

Bei einer Strompreiserhöhung können Verbraucher von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen

Bei einer Strompreiserhöhung können Sie Ihren Vertrag auch außerhalb der regulären Kündigungsfrist beenden.

Die Strompreise steigen weiter. Haben Verbraucher eine Strompreiserhöhung von ihrem Versorger erhalten können sie allerdings ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.

Berlin. Im Oktober 2021 zahlen Familien mit einem Stromverbrauch von 5.000 kWh bei den zehn günstigsten Alternativanbietern durchschnittlich 108,66 € monatlich. Bei der Stromgrundversorgung ist die gleiche Menge Strom im Schnitt mit 134,41 € monatlich um rund 24 Prozent teurer. Doch die Strompreise steigen weiter. Gründe hierfür sind, dass die Beschaffungskosten für Strom um 140 Prozent also um rund das Dreifache gestiegen. Zusätzlich war 2021 ein windarmes Jahr, deshalb musste viel Strom in konventionellen Kraftwerken produziert werden. Hinzu kommen hohe Erdgaspreise im Großhandel, welche die Strompreise weiter in die Höhe treiben. Auch ist der Strompreis ist an den Gaspreis gekoppelt, da viel Strom in Gaskraftwerken erzeugt wird. Und: Die Preise für CO₂-Zertifikate sind gestiegen. Viele Stromanbieter geben die gestiegenen Kosten an ihre Kunden weiter. Doch Verbraucher können gegen die Strompreiserhöhung vorgehen und ihr Sonderkündigungsrecht nutzen. Dann können sie zu einem günstigeren Alternativanbieter wechseln. Wichtig hierbei: Die Kündigung muss der Verbraucher selbst tätigen, auch wenn der Wechsel über ein Vergleichsportal durchgeführt wird.

 

Check24 GmbH, Foto: Bei einer Strompreiserhöhung können Verbraucher von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen © IStock