So können Eltern die Privatsphäre ihrer Kinder schützen
Was viele Eltern nicht wissen: Achtloses Veröffentlichen von Kinderbildern im Internet kann böse gerichtliche Folgen haben.
Berlin. Die Taufe, der erste Brei, der erste Zahn, die Einschulung oder Geburtstage der Sprösslinge ─ all solche Ereignisse sind für junge Eltern meist wahnsinnig aufregend und einmalig. Es erfüllt sie mit großem Stolz und sie möchten diese Erlebnisse mit Freunden und Bekannten teilen. Doch gerade auf Facebook, Instagram und Co. werden die Bilder nicht selten einer viel größeren Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Achtlos gepostete Kinderfotos können daher großen Schaden anrichten. Denn werden die Kinder älter, finden sie es wahrscheinlich nicht unbedingt lustig ihre „niedlichen“ Kinderfotos im Internet zu entdecken.
So können Eltern die Privatsphäre ihrer Kinder schützen
Bei Kinderfotos im Netz geht es längst nicht nur darum, dass Kinder später die Fotos von sich peinlich finden könnten. Es geht auch um den Schutz ihrer Privatsphäre. Genauso wie Erwachsene, haben Kinder ein Recht auf Privatsphäre und darauf, dass ihre Bilder nicht ungefragt und ohne ihr Einverständnis veröffentlicht werden.
Während du ältere Kinder um Erlaubnis fragen kannst, erfassen jüngere Kinder allerdings noch gar nicht die Tragweite. Sie können meist gar nicht kommunizieren, dass sie nicht wollen, dass ihre Bilder veröffentlicht werden. Zudem sollten Eltern bedenken, dass ihre Kinder die Kinderfotos, die sie selbst süß finden, nicht unbedingt auch süß finden.
Nicht alle Kinderbilder im Internet sind für die Öffentlichkeit bestimmt
Ganz allgemein gilt, dass es fahrlässig ist sensible Daten oder Bilder der eigenen Kinder und Schutzbedürftigen zu veröffentlichen. Im Internet gibt es keine wirkliche Kontrolle darüber, wer für die Allgemeinheit veröffentlichte Bilder in die Hände bekommt. Bestimmte Kinderfotos haben daher in der Öffentlichkeit nichts zu suchen.
Dazu zählen mitunter Nacktbilder des Kindes, zum Beispiel beim Baden, Schwimmen oder Wickeln. Auch Kinderfotos, die den Spross auf dem Töpfchen oder mit verschmiertem Mund beim Brei essen zeigen, solltest du in der Öffentlichkeit keinesfalls posten.
Dürfen Eltern also ihr Babyglück nicht zeigen? Doch, aber mit Vorsicht und Bedacht. Sie können zum Beispiel ein Bild vom Füßchen des Babys veröffentlichen. Oder das Gesicht des Kindes unkenntlich machen, um seine Privatsphäre zu schützen. Zudem haben Eltern die Möglichkeit, einen Privatordner zu erstellen und die Sichtbarkeit der Bilder auf einen ausgewählten Kreis zu beschränken. So können auch entfernte Verwandte am Babyglück teilhaben.
Keine Veröffentlichung von Fotos ohne Zustimmung
Private Fotos ins Netz zu stellen, ohne das Recht der darauf abgebildeten Person einzuholen, ist laut dem Kunsturhebergesetz gesetzeswidrig. Dabei umfasst das Urhebergesetz auch die Rechte am eigenen Bild, und das ganz unabhängig vom Alter. Weder Bilder von Erwachsenen noch Kinderbilder dürfen ohne die Zustimmung der abgebildeten Person veröffentlicht werden. Auch Kinder haben ein Recht darauf. Demzufolge dürfen Kinder also entscheiden, welche Informationen ein Elternteil über sie veröffentlicht und welche nicht.
Was Eltern sich fragen sollten, wenn sie Kinderfotos veröffentlichen
Zudem besagt das Urhebergesetz, dass kein Bild veröffentlicht werden darf, welches die Person bloßstellt. Denn dies verletzt das Persönlichkeitsrecht. Zwar ist nicht eindeutig definiert, was als bloßstellend und bedürfnisverletzend gilt. Dennoch solltest du als Elternteil versuchen, die Perspektive deines Kindes einzunehmen und dir vor der Veröffentlichung von Kinderbildern folgende Fragen stellen:
- Würde ich wollen, dass ein solches Bild von mir veröffentlicht wird?
- Was wird mein Kind in zehn Jahren über das veröffentlichte Bild denken?
- Für wen ist das Kinderfoto sichtbar?
Kampagne gegen unachtsame Veröffentlichung von Kinderfotos im Netz
Ein Bild, das sich einmal im Internet befindet, verschwindet nicht wieder ohne Weiteres und ist oft jahrelang sichtbar. Mit der #DeinKindAuchNicht-Kampagne verwies eine Bloggerin auf die Verantwortung der Eltern, wenn es um die Veröffentlichung von Kinderfotos im Netz geht.
10 Schritte für mehr Sicherheit im Umgang mit Kinderfotos im Netz
Die folgenden Fragen sollen dir bei der Entscheidung, ob du das Bild deines Kindes online teilen kannst, helfen.
- Wurde das Bild selbst gemacht oder habe ich die Rechte hierfür eingeholt?
- Habe ich andere, auf dem Bild erkennbare Personen, um Erlaubnis gefragt?
- Ist das Kind bekleidet und wird nicht in einer peinlichen Situation dargestellt?
- Habe ich die Erlaubnis des Kindes?
- Habe ich überprüft, wer Zugriff auf das Bild hat?
- Sind alle Elternteile oder Erziehungsberechtigte mit der Veröffentlichung des Fotos einverstanden?
- Bin ich mir über das Risiko bewusst, dass das Bild für kommerzielle also geldbringende Zwecke verwendet werden könnte?
- Wäre ich damit einverstanden, ein solches Kinderfoto heute von mir im Internet zu finden?
- Wurden Dinge, die andere Menschen unangenehm finden könnten, aus dem Hintergrund entfernt?
- Dürfte das Foto im Falle eines Softwarefehlers für die Allgemeinheit zugänglich sein
Nur wenn du diese Fragen mit „Ja“ beantwortest, solltest du das Bild auch veröffentlichen.
Fazit
Bevor du Fotos deiner Kinder im Netz veröffentlichst, denke immer daran, ihre Privatsphäre ausreichend zu schützen. Auch Kinder haben ein Recht am eigenen Bild. Sind die Kinderfotos einmal online, ist es nahezu unmöglich sie wieder aus dem Netz zu entfernen. Ein sicherer und bedachter Umgang mit Kinderfotos im Internet ist deshalb ratsam.
Generali Deutschland AG/Presse.Online, Foto: Kinderfotos im Netz veröffentlichen © IStock