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Jurist Augsberg gegen allgemeine Impfpflicht

Veröffentlicht von PSM.Media

Erhebliche rechtliche Bedenken – Fortsetzung von Fehlentwicklungen der Coronapolitik

Köln. Der Gießener Jurist Steffen Augsberg hat sich gegen die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gewandt. Damit würden “Fehlentwicklungen der Coronapolitik fortgesetzt”, schreibt Augsberg im “Kölner Stadt-Anzeiger” (Dienstag-Ausgabe) Der Professor für Öffentliches Recht nannte hier “namentlich den Versuch, anstelle von differenzierten, risikoangepassten Maßnahmen solche zu wählen, die vordergründig für alle Menschen gleich gelten – sie letztlich aber je nach individueller und sozialer Situation sehr unterschiedlich belasten”.

Augsberg, der seit 2016 Mitglied im Deutschen Ethikrat ist, machte zudem verfassungsrechtliche Bedenken geltend. Regionale Unterschiede bei den Erfolgen der Pandemiebekämpfung sprächen gegen die Auffassung, dass alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpfte worden seien, eine höhere Impfquote zu erreichen. Damit stehe die gebotene Verhältnismäßigkeit einer allgemeinen Impfpflicht in Frage. Im Übrigen sei für die verfassungsrechtliche Beurteilung unter anderem relevant, wer in den Kreis der Impfpflichtigen einbezogen wird, welche Impfungen umfasst und welche Sanktionen vorgesehen sind. “Konkrete Zielsetzungen müssten offengelegt und erläutert werden. So macht es etwa einen erheblichen Unterschied, ob es primär um Fremd- oder zumindest auch um Selbstschutz geht. Jedenfalls wenn Minderjährige und Kinder einbezogen würden, dürfte der Bogen des Zulässigen überspannt sein”, so Augsberg weiter.

Problematisch ist die Debatte über eine allgemeine Impfpflicht nach Ansicht des Juristen auch unter demokratischen Aspekten: “Die unkluge Festlegung der Politik, es werde keine Impfpflicht geben, lässt die jetzige Kehrtwende als Wortbruch erscheinen. So sinkt das gerade für die wichtige Impfkampagne so bedeutsame Vertrauen.”

 

Kölner Stadt-Anzeiger/Presse.Online, Foto: Systembild: allgemeine Impfpflicht (C) Istock