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Österreich – Verfassungsgerichtshof prüft Coronamaßnahmen

Veröffentlicht von PSM.Media

Prüfung der Coronamaßnahmen: das sind die harten Fragen des Verfassungsgerichtshofs in Wien

Fragen des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) wurden jetzt dem Gesundheitsminister kurz vor Start des Impfpflicht-Gesetzes zugestellt. Bis zum 18. Februar hat Wolfgang Mückstein nun Zeit, gute Antworten auf die Fragen des VfGH zu finden. Es sind Fragen, die bis jetzt absolut tabu waren. Die an den Grundfesten der Pandemie rütteln.

Wien. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im Zuge seiner Prüfung der Coronamaßnahmen nun Fragen an das Gesundheitsministerium übermittelt. In erster Linie wollen die Höchstrichter wissen, wie gerechtfertigt die Verordnungen waren, die etwa Lockdown und 2G-Regel umfassten. Das Interesse gilt dabei vor allem der Belastung des Gesundheitssystems, an die die Maßnahmen ja gekoppelt waren.

Wieviele Österreicher sind “an” oder nur “mit” Covid gestorben?

Und das sind die Fragen der Verfassungsrichter:

Der VfGH will wissen, ob die Hospitalisierungs- und Verstorbenenzahlen alle Infizierten erfassen. Also die “an-” oder “mit Covid” Frage. Falls alle positiv Getesteten gezählt wurden, wüsste der VfGH gerne die Begründung.

Weiters will der VfGH eine Aufschlüsselung der Covid Todes- und Hospitalisierungsfälle. Wo war Corona ursächlich? Wo nur ein bedeutungsloser „positiver“ Test? Und die Höchstrichter fragen nach dem Alter der Todesfälle und Hospitalisierten.

Für die Sinnhaftigkeit der FFP2-Maskenpflicht muss der Gesundheitsminister ebenfalls Belege erbringen.

Der VfGH beziffert das Risiko, an Covid zu versterben, mit 0,15%. Er fragt, wie die absolute und relative Risikoreduktion einer Impfung zu verstehen ist. Der VfGH will wissen, wie hoch die absolute Risikoreduktion nach einer, zwei oder drei Impfungen ist. Vebers Kommentar dazu: “Die 95% Wirksamkeitslüge ist am Ende.”

Zusätzlich wird auch die „Pandemie der Ungeimpften“ in Frage gestellt: Der Gesundheitsminister muss beantworten, inwieweit die „Schutzimpfung“ das Infektions-, Erkrankungs- und Übertragungsrisiko senkt. Da „es dem Stand der Wissenschaft zu entsprechen scheint, dass auch Personen mit Covid-Schutzimpfung sich mit Sars-Cov-2 infizieren, an Covid erkranken und Sars-Cov-2 übertragen können“

Der VfGH will auch das Hospitalisierungs-Risiko nach einer Erkrankung und nach einer Impfung wissen, aufgegliedert nach Alterskohorten und Zahl der Impfungen. Hier kommen die Impfnebenwirkungen ins Spiel, die bisher ziemlich ignoriert worden sind.

Und noch eine wichtige Frage stellen die Verfassungsrichter zum Schluss ihres Schreibens: Der VfGH ersucht um Auskunft, ob es richtig ist, dass es im Jahr 2021 weniger Covid-Tote, aber trotzdem eine wöchentliche Übersterblichkeit im dreistelligen Bereich gab. Er will wissen, wie sich diese Übersterblichkeit erklärt.

Stolpert auch Spritzenzwang-Gesetz über die “Hard Facts”?

Mindestens ebenso spannend wie die inhaltliche Beantwortung der Fragen, die das offizielle Corona-Narrativ stark auf den Prüfstand nehmen, sind auch die rechtlichen Folgen. Denn Juristen sehen einen greifbaren Zusammenhang zwischen der Maßnahmen-Rücknahme und dem VfGH-Schreiben. “Der VfGH will jedenfalls echte ‘Hard Facts’, wie sie bislang die Bundesregierung nicht bei ihren Gesetzesvorlagen und der Minister nicht bei seinen Verordnungen zur Verfügung stellt”.

Dass der VfGH bereits beim “Lockdown für Ungeimpfte” solche Detailfragen stellt, könnte auch schlechte Nachrichten für die Regierung im Bezug auf das Spritzenzwang-Gesetz bedeuten. Denn: “Es ist davon auszugehen, dass er bei der Impfpflicht genauso die ‘Hard Facts’ wird sehen wollen. Und da schaut es eher dünn aus für die Bundesregierung.” Ist es gar der Anfang vom Ende der heimischen Impf-Diktatur? Gut möglich scheint jedenfalls, dass sich der polit-mediale Komplex auf Hauer einschießen könnte, falls sein Schreiben den Startschuss für die Rückkehr zur Freiheit gegeben haben sollte…

Dem VfGH muss die Regierung jedenfalls Rede und Antwort stehen.

Hier finden Sie die Fragen der Verfassungsrichter im Originaltext.

 

VfGH/WB/OFP/PSM, Foto: Systemfoto: Prüfung der Coronamaßnahmen in Österreich © IStock