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Corona-Regime derzeit bis 19. März befristet

Veröffentlicht von PSM.Media

Regierung ist sich uneins: Corona-Ende in Deutschland am 20. März?

Laut Infektionsschutzgesetz laufen am 19. März die Corona-Maßnahmen aus – damit fehlt die rechtliche Grundlage für Beschränkungen wie die Maskenpflicht, 2G-Regel oder Kontaktbeschränkungen.

Berlin. Bereits im vergangenen Herbst wurde der 20. März als eine Art “Freedom Day” für Deutschland gehandelt, das Datum, an dem alle Corona-Beschränkungen wegfallen. Während schon mehr als 12 Länder sämtliche Corona-Maßnahmen beenden und auch den Grünen Pass abschaffen, wird in Deutschland noch gestritten, wie es um die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht steht. Dabei wurde eigentlich schon im Oktober von den Ampel-Parteien beschlossen, dass der Spuk spätestens am 20. März vorbei sein soll.

Corona-Regime derzeit bis 19. März befristet

Bis 19. März sind einige Vorschriften befristet, auf deren Grundlage Corona-Maßnahmen beschlossen werden können. Dies hatten die Ampel-Parteien bereits am 27. Oktober in ihrem gemeinsamen Corona-Konzept beschlossen. Unter diese Vorschriften fallen Maßnahmen, die von den Bundesländern beschlossen wurden, unter anderem die Nachweispflicht für Impfungen oder Tests, mit denen auch das 2G- und 3G-Regime fällt und steht – sofern es nicht zuvor von den Verwaltungsgerichten ohnehin aufgehoben wird – das Abstandsgebot, Kontaktbeschränkungen, die unnötige Maskenpflicht und auch die Verpflichtung zu Hygienekonzepten.

Fraglich ist allerdings, ob die Ampel-Koalition wirklich an diesem Konzept festhält. Es stammt zwar noch aus der Delta-Varianten-Zeit und kaum niemand wußte etwas von Omikron. Doch wollen die Politiker ihr schönes neues totalitäres Spielzeug wirklich wieder aus der Hand geben? Denn obwohl Omikron deutlich milder verläuft und damit auch die Zahlen der Hospitalisierungen sinken, wird von gewissen Seiten immer wieder versucht Ängste zu schüren und Panik zu befeuern. Wobei bei einigen Experten und Ministern weniger die Gesundheit der Bevölkerung als die dem eigenen Ego schmeichelnde Präsenz in Medien und Talkshows dafür ausschlaggebend sein dürfte.

Corona-Maßnahmen laufen am 19. März aus: Wie geht es weiter?

Nun gibt es zwei Optionen: Der Bundestag kann die Frist einmalig um drei Monate verlängern oder einfach auslaufen lassen. Was würde das für die Bundesländer bedeutet? Wird nicht verlängert, müssten die bisherigen Beschränkungen in allen Ländern aufgehoben werden und würden ab dem 20. März nicht mehr gelten. Das Infektionsschutzgesetz erlaubt aber weiterhin – unabhängig von Corona – gewisse Schutzmaßnahmen gegen übertragbare Krankheiten. So können die Isolierung von kranken Menschen verordnet, Veranstaltungen beschränkt und Gemeinschaftseinrichtungen geschlossen werden. Darunter fallen zum Beispiel Kitas, Schulen oder Badeanstalten.

Ob den Ländern nach dem Stichtag in Hinblick auf die speziellen Corona-Regeln wirklich die Hände gebunden sind, ist aber nicht ganz klar. Der Verwaltungsrechtler Hinnerk Wißmann von der Universität Münster sieht jedoch keine Möglichkeit für die Länder, eigene Corona-Maßnahmen über den 19. März durchzusetzen. “Die momentan geltenden Corona-Regelungen sind nach dem ausdrücklichen Willen des Bundestags sachlich und zugleich auch zeitlich begrenzt worden”, so Wißmann im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. “Das Bundesgesetz sperrt als abschließende Regelung in Sachen Corona-Bekämpfung nach seinem Sinn und Zweck davon abweichende eigenständige Vorschriften der Länder.”

Werden die Corona-Regeln dagegen verlängert, können sich die Bundesländer noch bis zum 19. Juni aus dem Maßnahmenkatalog bedienen – müssen sie aber auch nicht, Lockerungen wären trotzdem möglich.

Regierung ist sich uneins

Während immer mehr Menschen auf die Straße gehen, um zu spazieren, läßt SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach weiter das Panikorchester spielen. So sprach er sich, angesichts des europa- bzw. weltweiten Maßnahmenendes, strikt gegen Lockerungen in Deutschland aus. Erst dieser Tage rückte er von dem Narrativ des überlasteten Gesundheitssystems, welches es zu schützen gilt, ab und erklärte stattdessen das Festhalten an seinem Hardliner-Kurs wie folgt: „Es gibt täglich 100 bis 150 Tote. Das ist viel zu viel“, so Lauterbach.

Sollte es zu plötzlichen Öffnungen, wie etwa derzeit in Israel kommen, müßte man mit bis zu 500 Toten täglich rechnen, so der Gesundheitsminister. Zur Validität der Zahlen machte er hingegen keine wirklichen Angaben, „Ich habe mal ausgerechnet, wie viele Menschen derzeit mit der Strategie Israels sterben würden…“ war sein Argument im ZDF-„Heute Journal“ am Dienstagabend. Doch mit seiner Haltung ist Lauterbach zunehmend auf einsamem, verlorenem Posten. Nicht nur die Opposition, auch der Ampelpartner FDP sieht hingegen allmählich die Zeit für Öffnungen gekommen.

Es gibt natürlich noch weitere Optionen für die Regierung, die über den aktuellen Paragrafen im Infektionsschutzgesetz hinaus gehen. So könnte der Bundestag das Gesetz erneut ändern. “Es steht dem Deutschen Bundestag frei, das Infektionsschutzgesetz mit Zustimmung des Bundesrates durch entsprechendes Gesetzgebungsverfahren jederzeit zu ändern”. Ebenso könnte der Bundestag erneut die “epidemische Notlage nationaler Tragweite” ausrufen. Dass die Ampel-Koalition die Notlage im November für beendet erklärt hatte, war damals sehr umstritten. Besonders strenge Corona-Regeln wie die Ausgangssperren oder Lockdowns waren damit nicht mehr möglich. Da die Omikron-Welle die Krankenhäuser bislang deutlich weniger beansprucht als die Delta-Variante, scheint ein erneutes Ausrufen der epidemischen Notlage aber unwahrscheinlich.

 

DPA/WB/PSM.Media, Foto: Laut Infektionsschutzgesetz laufen am 19. März die Corona-Maßnahmen aus © IStock