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Lauterbach kündigt neue Testverordnung an

Veröffentlicht von PSM.Media

Angstminister: Erstmal keine Entwarnung, aber mehr PCR-Tests

Angesichts der hohen Corona-Infektionszahlen soll der Einsatz genauerer PCR-Labortests künftig stärker konzentriert werden.

Berlin. Anspruch auf PCR-Test nach positivem Schnelltest bleibt bestehen. Drei Millionen PCR-Tests pro Woche sollen in Zukunft weiterhin möglich sein. PCR-Tests sollen aber vorerst nur noch nach einem positiven Antigen-Schnelltest gemacht werden. “Auf dem Höhepunkt der Pandemie setzen wir PCR-Tests gezielter ein”, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Die Regelungen gehen aus einem neuen Entwurf für eine geänderte Testverordnung hervor. Demnach bleibt der grundsätzliche Anspruch für alle Bürgerinnen und Bürger auf kostenlose PCR-Tests zwar grundsätzlich bestehen. Eine rote Warnmeldung auf der Corona-App reiche jedoch nicht mehr. Ein Anspruch auf PCR-Test muss laut Ministerium auch dann erst mit einem Schnelltest abgeklärt werden. “Wer Gewissheit über eine Infektion benötigt, bekommt sie”, betonte Lauterbach zugleich.

Um sich vorzeitig aus einer Isolierung als Infizierter oder einer Quarantäne als Kontaktperson von Infizierten “freizutesten”, sollen künftig Schnelltests reichen. Sichergestellt werden soll in der Teststrategie zudem, dass beim Auswerten von PCR-Tests Risikopatienten und Menschen in Einrichtungen wie Pflegeheimen, Praxen, Kliniken und Rettungsdiensten vorrangig zum Zuge kommen. Auch diese Personengruppen benötigen allerdings einen positiven Antigen-Schnelltest, bevor sie den PCR-Test machen können.

Zunächst war geplant, den Anspruch auf PCR-Nachtestung nach positivem Selbst- oder Schnelltest an einer Teststation auszusetzen. Hintergrund waren Meldungen über knapper werdende PCR-Test-Kapazitäten. Die Einschränkung sieht der Entwurf nicht mehr vor.

 

dpa/presse.online, Foto: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach © www.globallookpress.com/Kay Nietfeld