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Studierende verwundert über Wirbel um Bart-Regel

Veröffentlicht von PSM.Media

Corona-Bartregel der Greifswalder Klinik sorgt für Wirbel

Die Universitätsmedizin hat ihre Studierenden in der Klinik aufgefordert auf Vollbärte zu verzichten. Diese könnten den festen Sitz der Corona-Schutz-Masken behindern.

Greifswald. Die Universitätsmedizin in Greifswald hat ihre Studenten in der Klinik zum Verzicht auf Vollbärte aufgefordert mit Verweis auf den festen Sitz von Corona-Masken und damit für Wirbel gesorgt. Nach einer entsprechenden E-Mail an Studierende berichteten auch überregionale Medien. Das Schreiben enthielt eine Abbildung von vielen Bartformen und Hinweise, bei welchen Bärten die Schutzwirkung der Maske unzulässig nachlässt und welche okay sind. Neben einer glatten Rasur gelten nach der Grafik, die von der US- Gesundheitsbehörde CDC stammt, diverse Schnurrbärte als geeignet. Stoppelbärte dagegen werden als schlecht für den Corona-Schutz per Maske eingestuft.

Ende Januar seien die Studenten, die während ihres Studiums in die Klinik in Greifswald kommen, mit dieser Mail erneut erinnert worden, für eine dicht anliegende Mund-Nase-Bedeckung zu sorgen, bestätigte der Chef des Krisenstabs der Uni-Medizin, Klaus Hahnenkamp. “Studierende, die keine dicht anliegende Maske tragen, sind durch die verantwortliche Kursleitung vom Unterricht auszuschließen.” Die Studierenden hätten schließlich Patientenkontakt.

“Im Klinikbereich sind Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte unvermeidbar”, erläuterte Hahnenkamp mit Blick auf die Sicherheit aller in der Klinik. “Hygiene geht vor, so sind beispielsweise auch lange Fingernägel nicht gestattet.” Die Regeln gelten laut Hahnenkamp aber für alle Mitarbeitenden in der Klinik. Bei Patientenkontakt sei das Tragen einer FFP2-Maske für alle Pflicht. “Selbstverständlich meint dies, das Tragen einer dicht anliegenden FFP2-Maske.” In der Mail wird auf das Arbeitsschutzgesetz verwiesen. Daraus ergäben sich Pflichten für die Beschäftigten. Auch versicherungstechnische Fragen spielten eine Rolle. Andernfalls könne es im Infektionsfall zu Regressansprüchen gegen den Arbeitgeber kommen.

Der Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern, Uwe Borchmann, kannte nach eigener Aussage bisher keine entsprechenden Bart-Regeln an anderen Kliniken. Die Studienlage weise allerdings darauf hin, dass Bärte die Effektivität einer FFP2-Maske deutlich einschränken könnten.

 

dpa, Foto: Studierende verwundert über Wirbel um Bart-Regel © IStock