Neues Sanktionspaket der EU wird am 23. Februar verabschiedet
Die EU verhängt angesichts der Eskalation im Ukraine-Konflikt neue Sanktionen gegen Russland.
Paris. Die Vertretung Frankreichs bei der EU hat am Dienstagabend erklärt, das neue Paket der Sanktionen gegen Russland wegen der Anerkennung der Volksrepubliken Donezk und Lugansk werde am 23. Februar verabschiedet werden.
Zuvor hatte der französische Außenminister Jean-Yves Le Drian das Treffen mit seinem russischen Amtskollegen Sergei Lawrow abgesagt, das für den 25. Februar geplant gewesen war.
Die Außenminister der Mitgliedstaaten stimmten bei einem Sondertreffen in Paris einem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission und des Auswärtigen Dienstes zu, wie der französische Außenminister Jean-Yves Le Drian bestätigte.
Die Strafmaßnahmen sollen nach Angaben des derzeitigen EU-Ratsvorsitzes bereits an diesem Mittwoch in Kraft treten. Die noch notwendigen technischen und rechtlichen Überprüfungen würden über Nacht erfolgen, teilte die französische Präsidentschaft mit. Am Mittwoch seien dann die förmliche Annahme und die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt geplant. Mit er Veröffentlichung im Amtsblatt treten die Strafmaßnahmen in Kraft.
Handelsverbot und eingefrorene Vermögen
Das Sanktionspaket der EU umfasst nach Angaben aus Brüssel ein Handelsverbot für russische Staatsanleihen, um eine Refinanzierung des russischen Staates zu erschweren. Zudem sollen mehrere Hundert Personen und Unternehmen auf die EU-Sanktionsliste kommen.
Darunter wären nach Angaben von Diplomaten rund 350 Abgeordnete des russischen Parlaments, die für die russische Anerkennung der selbst ernannten Volksrepubliken Luhansk und Donezk in der Ostukraine gestimmt haben, aber auch Banken, die in der Ostukraine Geschäfte machen. Auch sollen die Freihandelsregelungen der EU mit der Ukraine nicht mehr für die Gebiete in der Ostukraine gelten.
Von Personen, Organisationen und Unternehmen, die auf die EU-Sanktionsliste gesetzt werden, werden sämtliche in der EU vorhandenen Vermögenswerte eingefroren. Zudem dürfen gelistete Personen nicht mehr in die EU einreisen und mit den Betroffenen dürfen auch keine Geschäfte mehr gemacht werden.
Die EU-Kommission von Ursula von der Leyen und der Auswärtige Dienst hatten den Vorschlag für das Sanktionspaket am Dienstagvormittag vorgelegt. Demnach ist es Ziel der Finanzsanktionen, den Zugang Russlands zu den Kapital- und Finanzmärkten sowie Finanzdienstleistungen der EU ins Visier zu nehmen, um “die Finanzierung eskalierender und aggressiver Maßnahmen zu begrenzen”. Von den russischen Banken sollen diejenigen bestraft werden, die an der Finanzierung russischer Militäroperationen und anderer Maßnahmen in den Separatistengebieten beteiligt sind.
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