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Corona-Genesenenzertifikat bald auch nach Antigen-Schnelltests möglich

Veröffentlicht von PSM.Media

Genesenenzertifikate sollen künftig EU-weit auch nach positiven Antigenschnelltest ausgestellt werden können

Die EU-Kommission hat jüngst mitgeteilt, dass Bürgerinnen und Bürger den Nachweis einer überstandenen Corona-Infektion künftig auch nach einem positiven Schnelltest erhalten können.

Brüssel. Den EU-weit gültigen Nachweis einer überstandenen COVID-19-Erkrankung können Bürgerinnen und Bürger künftig auch nach einem positiven Antigen-Schnelltest auf SARS-CoV-2 erhalten. Dieser müsse aber durch entsprechend qualifiziertes Personal durchgeführt worden sein und auf der gemeinsamen EU-Liste der Antigen-Schnelltests gelistet sein, teilte die EU-Kommission am Dienstag mit.

Die Liste stellt die EU-Kommission online bereit. Die EU-Länder können diese Zertifikate den Angaben zufolge auch rückwirkend auf der Grundlage von Tests ausstellen, die ab dem 1. Oktober durchgeführt worden sind.

Virologe: „Genesenenzertifikate für einen positiven Schnelltest auszustellen ergibt wenig Sinn“

Der Virologe Lars Dölken von der Universität Würzburg hält die neue Regelung nicht für richtig: „Genesenenzertifikate für einen positiven Schnelltest auszustellen ergibt wenig Sinn“, sagt er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Er betont, dass ein positiver Schnelltest in vielen Fällen keine Garantie dafür ist, dass man sich auch tatsächlich infiziert hat. „Die Wahrscheinlichkeit, nach einem positiven Schnelltest auch ein positives PCR-Testergebnis zu bekommen, ist bei uns aktuell zwar recht hoch und liegt bei über 50 Prozent – aber auch nur solange die Inzidenzen so hoch sind“, betont er. Diese Wahrscheinlichkeit sei daher regional auch sehr unterschiedlich. „Bei niedrigeren Fallzahlen liegt die Wahrscheinlichkeit deutlich unter 50 Prozent“, sagt Dölken.

RKI-Rechner: Je weniger Infektionen, desto seltener zeigt Schnelltest richtig positives Ergebnis an

Zur Berechnung der Wahrscheinlichkeit, dass ein Schnelltest ein richtig oder falsch positives Ergebnis wiedergibt, kann ein Onlinetool des Robert Koch-Instituts (RKI) genutzt werden. Der Rechner benutzt dabei mehrere Parameter – darunter die Vortestwahrscheinlichkeit, die sich sich aus der Sieben-Tage-Inzidenz sowie dem Anteil der Infizierten ergibt, der auch tatsächlich gemeldet wird. Hierbei wird deutlich: Je höher die Vortestwahrscheinlichkeit – und somit die Zahl der Infizierten – ist, desto eher zeigt ein Schnelltest ein richtig positives Ergebnis an. Gleichzeitig kommt es seltener zu einem falsch positiven Ergebnis. Schrumpft die Vortestwahrscheinlichkeit dagegen, sinkt die Aussagekraft des positiven Vorhersagewertes – und die Zahl der falsch positiven Testergebnisse steigt. Zwar handelt es sich laut RKI nicht um eine genaue Berechnung, jedoch biete der Rechner eine grobe Orientierung.

Epidemiologe: Regelung „ein zusätzlicher Unsicherheitsfaktor“ in der Pandemie

„Die Schnelltests haben sicherlich auch ein Problem mit falsch positiven Werten, aber mehr noch mit Sensitivität“, betont der Epidemiologe Hajo Zeeb vom Leibnitz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie gegenüber dem RND. Die Sensitivität gibt den Anteil an Infizierten an, den die Schnelltests als infiziert erkennen. Viele falsch positiv Getestete würden also im Zuge der EU-Regelung als genesen gelten, obwohl sie sich gar nicht mit dem Coronavirus infiziert haben und somit auch keine Immunität haben. „Solange 2G eine Rolle spielt, ist das ein zusätzlicher Unsicherheitsfaktor im Gesamtgeschehen, wenn sie ansonsten ungeimpft sind“, sagt er.

Auch der Frankfurter Virologe Martin Stürmer hält die EU-Regelung grundsätzlich „für nicht sinnvoll“ – generell halte er den PCR-Test „weiterhin für besser geeignet“, um ein Genesenenzertifikat auszustellen, sagte er dem RND. „Diese Regelung macht nur dann einigermaßen Sinn, wenn der positive Test durch einen zweiten, von einem zertifizierten Testzentrum durchgeführten Antigentest bestätigt wurde und dieser Test nachweislich auch Omikron mit einer ausreichenden Sensitivität nachweist“, betont Stürmer.

„In Deutschland gibt es genug PCR-Tests“: EU-Regelung könnte hierzulande keine Relevanz haben

Dölken befürchtet, dass die EU-Regelung dazu führen könne, dass Menschen im Internet Wege suchen, um ein falsch positives Testergebnis zu bekommen. „Bei Abstrichen aus dem Mund können Tests auf gewisse Substanzen, die sich im Mund befinden, reagieren und ein falsch positives Ergebnis anzeigen“, sagte er. Auch das RKI betonte Ende Januar gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass ein falsch positives Schnelltest-Ergebnis vorkommen könnte, „wenn vorher gegessen oder getrunken wurde oder die Zähne geputzt wurden“.

Für Deutschland könnte die Regelung der EU jedoch eventuell sowieso keine Relevanz haben. „Die Ausstellung von digitalen Genesenenzertifikaten der EU auf Basis von Antigenschnelltests ist für die Mitgliedsstaaten optional“, teilte das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage mit. Grundsätzlich sei es zwar zu begrüßen, dass die EU-Kommission flexibel auf den Mangel an PCR-Tests reagiert. „In Deutschland allerdings gibt es genug PCR-Tests, um genauer prüfen zu können, ob jemand infiziert ist“, heißt es.

Virologe: Genesenenzertifikate kein Ersatz für Impfung und Impfpflicht

Der Würzburger Virologe Dölken stellt die Aussagekraft von Genesenenzertifikaten im weiteren Verlauf der Pandemie grundsätzlich infrage. „Wer sich mit Delta infiziert hat, kann sich auch mit Omikron infizieren. Angesichts der Entstehung neuer Virusvarianten sollte also langfristig die Sinnhaftigkeit des Genesenenstatus hinterfragt werden“, sagte er. Außerdem müsse klar sein, dass ein solches Zertifikat nicht die Impfung ersetzt. „Wir brauchen für den Herbst eine Impfpflicht – zumindest für Menschen ab 50 Jahren – damit unser Gesundheitssystem nicht wieder aufgrund von zu vielen, schwer verlaufenden Corona-Infektionen bei älteren Menschen in Probleme gerät. An dieser wird man auch mit Genesenenzertifikaten für Omikron nicht vorbeikommen“, betont er.

 

RND/DPA, Foto: Systemfoto © IStock