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Energiepreispauschale – Spitzenverdienern bleiben 180 Euro

Veröffentlicht von PSM.Media

Eine Energiepreispauschale von einmalig 300 Euro brutto soll Erwerbstätigen zugute kommen

Berlin. Von den geplanten 300 Euro Energiepreispauschale werden bei Spitzenverdienern nach Berechnung des Steuerzahlerbunds nur rund 180 Euro übrig bleiben.

Wer wegen seines hohen Einkommens den Reichensteuersatz bezahlt, bekommt noch weniger raus, wie der Verband für die Deutsche Presse-Agentur errechnete. Nur Arbeitnehmer, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag von rund 10.000 bleiben, profitieren von dem vollen Betrag.

«Eine wirkliche Entlastung wäre es übrigens gewesen, wenn die Energiepreis-Pauschale steuerfrei wäre», betonte der Präsident des Steuerzahlerbunds, Reiner Holznagel. Hier habe die Ampel-Regierung auch in der Kommunikation Fehler gemacht und falsche Erwartungen geweckt. «Auch Rentner und Selbstständige erhalten keinen wirklichen Zuschuss», kritisierte Holznagel.

Energiepreispauschale unterliegt Einkommenssteuer

Die Energiepreispauschale von einmalig 300 Euro brutto soll jedem einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen zugute kommen, der in den Steuerklassen 1 bis 5 einsortiert ist. Sie unterliegt der Einkommensteuer. Das Geld soll vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt werden, bei Selbstständigen wird stattdessen die Steuer-Vorauszahlung gesenkt.

Den Berechnungen des Verbands zufolge bekommt ein Single mit Steuerklasse 1 und 72.000 Euro Jahresgehalt am Ende 181,80 Euro Energiepreispauschale. Bei ihm greift der Spitzensteuersatz, außerdem fällt durch die Pauschale plötzlich auch wieder Solidaritätszuschlag an. Ein verheirateter Arbeitnehmer mit einem Kind, Steuerklasse 4 und Jahresgehalt von 72.000 Euro bekäme 184,34 Euro Pauschale.

Bei einem mittleren Gehalt und demzufolge niedrigerem Einkommensteuersatz bleibt etwas mehr übrig. So bekäme ein verheirateter Arbeitnehmer mit Kind, Steuerklasse 4 und Jahresgehalt von 45.000 Euro immerhin 216,33 Euro Energiepreispauschale. Bei einem Jahresgehalt von 15.000 Euro erhielte derselbe Arbeitnehmer 248,83 Euro. Ist er in Steuerklasse 3 eingetragen, bleibt er unter dem Grundfreibetrag, muss also keine Steuern zahlen und bekommt die volle Pauschale ausgezahlt.

 

dpa, Foto: 300 Euro © PSM.Media