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Z-Symbol – Verwendung kann strafbar sein – Bis zu drei Jahre Haft

Veröffentlicht von PSM.Media

Z: Das Zeigen des Zeichens in Deutschland kann strafbar sein

Zeigen des “Z”-Symbols kann nach Angaben des Bundesinnenministeriums als öffentliche Billigung des russischen Krieges gegen die Ukraine strafbar sein.

Berlin. Wenn es darum geht, mit sinnlosen Aktionen imaginäre Probleme zu bekämpfen, lässt sich der deutsche Staat von niemandem überbieten: Mehrere Bundesländer wollen nun gegen das Z-Symbol vorgehen, mit dem die russischen Truppen in der Ukraine ihre Einsatzfahrzeuge kennzeichnen und das in Russland zum Zeichen für die Invasion in der Ukraine geworden ist. Da es den Buchstaben im in Russland und der Ukraine gebräuchlichen kyrillischen Alphabet nicht gibt, ist er überall schnell erkennbar.

Der Buchstabe selbst sei zwar natürlich nicht verboten, doch sei der russische Angriffskrieg eine Straftat. “Und wer diesen Angriffskrieg öffentlich billigt, kann sich daher selber auch strafbar machen.” Die Sicherheitsbehörden des Bundes hätten das im Blick.

Die Bundesländer Niedersachsen, Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen wollen nun strafrechtlich gegen das „Z“ vor, weitere Länder wollen folgen.

Bis zu drei Jahre Haft

Grundlage für das Vorgehen der Länder ist Paragraf 140 des Strafgesetzbuches, der das Billigen bestimmter Delikte unter Strafe stellt. Möglich sind bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Auf Panzern und Uniformen der Russen ist häufig ein weißes “Z” zu sehen. Es steht offenbar für “Za Pobedu” – “Für den Sieg”. Es wird auch außerhalb des Kriegsgebietes in auf Gebäuden, an Autos und auf Kleidung sowie in sozialen Medien gezeigt, meist offenbar, um Zustimmung zum Krieg Russlands gegen die Ukraine zu zeigen.

Wieder gilt erst mal ein Gesetz beschließen, mit seiner Anwendung können sich dann Behörden und Gerichte herumschlagen.

 

psm.media, Foto: Verbotenes Zeichen © IStock