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Rutschen einheimische Rentner ins Sekundäre ab?

Veröffentlicht von PSM.Media

Flüchtlinge haben in Deutschland eine Lobby – Deutsche Obdachlose und Hartz-IV-Empfänger dagegen nicht

Bedürftige dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden

Berlin. Ankommende Menschen aus der Ukraine haben Anspruch auf finanzielle Hilfe. Dieses Recht haben sie genauso wie auf andere Leistungen des Grundbedarfs, wie beispielsweise auf Kleidung und Lebensmittel. All das regelt das Asylbewerberleistungsgesetz – obwohl Geflüchtete aus der Ukraine keinen Asylantrag stellen müssen.

Unkontrollierte Grenzen und Einreisende führen dazu, dass über die tatsächlich eintreffenden Flüchtlinge und deren Aufenthaltsort niemand einen genauen Überblick hat. Dann müssen gemeinnützige Organisationen wie die Tafeln für deren Verpflegung zusätzliche und kostenlose staatliche Aufgaben übernehmen, für die eigentlich Kommunen und Länder zuständig sind.

Als skandalös darf man Formulierungen empfinden, wenn ausgerechnet Rentner und Hartz-IV-Empfänger als „erschwerend“ empfunden werden. Es darf neben einem Organisationsversagen nicht passieren, dass einheimische Rentner und Sozialempfänger gegenüber Flüchtlingen ins Sekundäre abrutschen.

Was Flüchtlinge in Deutschland dürfen – Deutsche Obdachlose und Hartz-IV-Empfänger dagegen nicht

Wer wegen des Krieges in der Ukraine nach Deutschland gekommen ist, darf derzeit Busse und Bahnen kostenlos nutzen

Ukrainerinnen und Ukrainer, die wegen des Krieges nach Deutschland gekommen sind, dürfen derzeit überall den öffentlichen Nahverkehr kostenlos nutzen. Um kostenlos mitfahren zu können, braucht man kein Ticket. Man muss nur ein ukrainisches Ausweisdokument vorweisen können.

Deutsche Obdachlose und Hartz-IV-Empfänger dagegen, brauchen ein Ticket im eigenen Land.

Deutschlands Tafeln

Während registrierte Deutsche Kunden bei der Tafel einen Unkostenbeitrag von zwei Euro pro Monat zahlen mussten, wird diese Summe von den Ukrainern nicht verlangt (es sei ihnen ausdrücklich gegönnt). Solche tatsächlichen oder vermeintlichen Petitessen sind für die Betroffenen aber oft keine Kleinigkeiten, sondern werden als diskriminierend empfunden. Zwei Euro können den sozialen Frieden kosten, wenn man nichts mehr besitzt.

Kostenlose SIM-Karten für Geflüchtete aus der Ukraine – warum nicht für Deutsche Hilfebedürftige?

Für Geflüchtete aus der Ukraine sind auch kostenlose SIM-Karten erhältlich. Pro Flüchtlingsfamilie wird eine Karte ausgegeben. Zwecks Legitimation ist die Vorlage von gültigen ukrainischen Ausweisdokumenten Voraussetzung. Der Grund: In Deutschland dürfen SIM-Karten aufgrund gesetzlicher Vorschriften nur personalisiert zur Verfügung gestellt werden.

Die Aktivierung der Karten erfolgt binnen 24 Stunden nach der Ausgabe. Die SIM-Karten ermöglichen unbegrenzte Telefonie, auch die Datennutzung ist nicht limitiert.

-fortsetzung folgt…

Geflüchtete aus der Ukraine können nach Deutschland visumsfrei einreisen und sich frei in der Bundesrepublik bewegen. Für Geflüchtete, die sich registrieren lassen, übernehmen Kommunen Arztrechnungen und zahlen bislang Sozialhilfe aus.

Ab dem 1. Juni soll sich das ändern. Dann erhalten Geflüchtete aus der Ukraine nicht mehr Leistungen nach dem so genannten Asylbewerberleistungsgesetz, sondern können Unterstützung entsprechend Sozialgesetzbuch II (SGB II) – meist Hartz IV genannt – erhalten.

Anstatt 367 Euro bekommen Alleinstehende dann 449 Euro monatlich, erhalten volle Gesundheitsversorgung. Vor allem entlastet die Regelung jedoch die Kommunen und Länder. Denn Leistungen nach dem SGB II werden fast vollständig vom Bund bezahlt. Im bisherigen Modell trugen Länder und Kommunen die Rechnung.

 

psm, Foto: Obdachlose bei der Tafel © IStock